Richtiges Testament kann viel Steuern sparen / Einsparungen von über 70 % möglich
(Bonn) - Jahr für Jahr überweisen die Bundesbürger knapp 6 Milliarden Mark Erbschaftsteuer an das Finanzamt. Mehr als die Hälfte davon könnte bei rechtzeitiger und geschickter Erbschaftsplanung jedoch vermieden werden", meint Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE).
So seien die Vorteile einer Testamentserrichtung, insbesondere bei Vermögen oberhalb der Freibeträge, vielen Bundesbürger noch nicht hinreichend bekannt. Dabei sei das Testament ein geschicktes Testament, die Erbschaftsteuer günstig zu beeinflussen. Bei den sogen. Berliner Testamenten" die Mehrzahl aller in Deutschland hinterlassenen Testamente setzen sich die Ehegatten gegenseitig allein und nach dem Tode des Überlebenden die Kinder zu Schlußerben ein. Steuerliche Folge: Der Staat hält gleich zweimal die Hand für das gleiche Vermögen auf, einmal beim Tode des ersten Ehegatten und danach beim Zuletztversterbenden. Steuerlich besser: Die Kinder werden gleich zu Erben eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält ein Nießbrauchsrecht am Nachlaß. Damit fällt nur einmal Steuer an und hohe Einsparungen von über 70 % sind damit möglich. Wer diesen Weg nicht gehen will, sollte darauf achten, das Vermögen schon beim ersten Erbfall auf mehrere Schultern zu verteilen (Ehegatte, Kinder, Enkelkinder). Damit sei eine optimale Ausnutzung aller bestehenden Freibeträge sichergestellt und die Steuerprogression könne erheblich gesenkt werden.
Personen, die ihr Vermögen an weitläufige Verwandte oder gar Familienfremde vererben wollten, mahnte Kastner zu besonderer Vorsicht. Steuersätze von 30 % und mehr seien hier keine Seltenheit. In diesen Fällen sei ein vorheriger Gang zum Steuerberater unerläßlich.
Weitere Tips zur Steuerlage sowie Mustertestamente enthalten die vom DGEPräsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber Sterben macht Erben" und Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGEPräsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich zu bestellen sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Simrockallee 27
53173 Bonn
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