Richtige Entscheidung: BMG zieht umstrittenen GOZ-Entwurf zurück
(Berlin) - Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hält den Entschluss des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), den umstrittenen Referentenentwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zurückzuziehen, für sachgerecht. "Mit dieser Entscheidung können grundlegende ordnungspolitische, fachliche und bewertungsmäßige Fehler des BMG korrigiert werden", sagt der Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Karl-Heinz Sundmacher.
Den Vorwurf der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD), die Zahnärzte seien mit der vorgesehenen zehnprozentigen Anhebung der Honorare nicht zufrieden, stuft Sundmacher "als absurd und reine politische Propaganda" ein. "Die vom Ministerium genannte Steigerung des Leistungsvolumens um zehn Prozent ist weder mit Zahlen belegbar noch hat sie einer Nachberechnung standgehalten." Nach den Berechnungen von BZÄK und KZBV hat die Regierung nach 21 Jahren Honorarstillstand keine Honoraranhebung, sondern ein Honorarminus eingeplant. "Das ist hinsichtlich der enormen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen völlig unzureichend und ungerecht", sagt Sundmacher. Zudem sei ein weiteres Kernproblem des BMG-Entwurfs die übermäßige Bürokratisierung und Reglementierung. Die Zahnärzte würden in ihren Vertragsfreiheiten im Übermaß beschnitten und darüber hinaus auch bei Privatbehandlungen unter extremen Zeitdruck gesetzt werden. "Das haben unsere Patienten nicht verdient", so Sundmacher.
Der Rückzug des BMG ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Solange die alte GOZ von 1988 jedoch unverändert weiter läuft, ist noch nichts gewonnen. "Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) einhält und fordern zudem eine engere Beteiligung an der Gestaltung der GOZ", bekräftigt Sundmacher. Im § 15 des ZHG ist festgelegt, dass mit der Gebührenordnung sowohl den Interessen der Versicherten als auch denen der Zahnärzte Rechnung getragen werden muss. Nach 21 Jahren Honorarstillstand kann davon keine Rede sein. Das BMG wäre gut beraten, die "Verordnung nach Gutsherrenart" aufzugeben und künftig ernsthafter die fachspezifischen Argumente der Zahnärzte und der Wissenschaft zu berücksichtigen.
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