Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Richterbund verteidigt Netzwerk-Gesetz gegen Kritik / Rebehn: Strafbare Inhalte gehören nicht ins Netz - Justiz besser einbinden

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund (DRB) dringt darauf, das Gesetz gegen strafbaren Hass und Hetze in sozialen Netzwerken noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. "Aus Sicht der Justizpraxis ist das Ziel des Gesetzes, strafbare Inhalte rasch aus dem Netz zu entfernen, nachdrücklich zu begrüßen", so DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen ihrer schon heute bestehenden gesetzlichen Pflicht endlich nachkommen, strafbare Inhalte kurzfristig von ihren Plattformen zu entfernen."

Zugleich müsse das Gesetz aber nachgebessert werden, um die Ermittlungsbehörden zu stärken und eine effektive Verfolgung von Straftaten auf Plattformen wie Facebook zu ermöglichen, betont Rebehn. "Teilweise reagieren die Anbieter sozialer Netzwerke bei Anfragen von Polizei und Justiz gar nicht oder nur schleppend", kritisiert er. "Deshalb brauchen wir einen Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden im Inland." Rebehn fordert, "die Anbieter sozialer Netzwerke zu verpflichten, innerhalb von 48 Stunden auf Auskunftsersuchen der Strafverfolger zu reagieren und eine Verweigerung von Auskünften zu begründen". Sofern die Kooperation ohne hinreichende Begründung verweigert werde, "müssen scharfe Bußgelder drohen".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Pressestelle Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

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