Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Richterbund Berlin fordert Nachbesserung der aktuellen Besoldung und ein Nachzahlungsgesetz

(Berlin) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen A9 bis A12 und R1 bis R3 in den Jahren 2008/2009 bis 2015 für verfassungswidrig befunden. Es hat mit Beschlüssen vom 22. September 2017 acht Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.



Die Entscheidungen des höchsten Verwaltungsgerichts Deutschlands sind eine Ohrfeige für die Berliner Politik. Jahrelang hat diese behauptet, die Besoldungshöhe sei nicht zu beanstanden. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts dokumentieren den dringenden Nachholbedarf Berlins für eine nicht nur verfassungsgemäße, sondern auch gerechte Besoldung der Beamten, Polizisten, Richter und Staatsanwälte.



Der Richterbund Berlin fordert den Berliner Senat auf, nicht weiter durch ein Abwarten der abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Zeit zu spielen, sondern unverzüglich die auch aktuell zu geringe Besoldung nachzubessern und den Kolleginnen und Kollegen eine Alimentation in Höhe des Durchschnitts der Bundesländer zu zahlen. Der Richterbund Berlin fordert auch ein Nachzahlungsgesetz für alle Berliner Kolleginnen und Kollegen, für deren Arbeit für unsere Stadt über Jahre zu Unrecht zu wenig Geld gezahlt wurde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

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