Richter-Reichhelm zur Praxisgebühr: "Es gibt kein konkretes Verfahrenskonzept"
(Berlin) - "Es gibt kein mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmtes Verfahren, wie die Praxisgebühr von zehn Euro eingezogen wird." Das hat am 27. August in Berlin der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärt. Dr. Manfred Richter- Reichhelm reagierte damit auf Aussagen von Ministerin Ulla Schmidt. Diese hatte Medienberichten zufolge gesagt, die Ärzte müssten die ab 2004 fällige Gebühr für Besuche beim Doktor kassieren. Das Verfahren hierfür sei bereits mit der KBV abgesprochen.
Der KBV-Chef führte aus: "Die Praxisgebühr wird kommen und im Gesetz verankert sein. Aus unserer Sicht ist der Einzug durch den Arzt die praktikabelste Lösung. Alle anderen Alternativen sind mit zu viel Verwaltungsaufwand verbunden. Außerdem erreichen sie nicht die Zielsetzung der Praxisgebühr, nämlich die Einschränkung des so genannten Doktor-Hoppings. Gleichzeitig haben wir aber deutlich gemacht, dass keine Bürokratiewelle über uns hereinbrechen darf." Den Kassenärzten könne beispielsweise nicht aufgebürdet werden, festzustellen, ob Patienten auf Grund der Härtefallregelung von der Gebühr befreit seien. "Das können wir nicht leisten. Das müssen die Krankenkassen garantieren", so Richter-Reichhelm. Er stellte klar: "Ein konkretes Verfahrenskonzept zum Einzug der Praxisgebühr existiert bislang nicht."
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