Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Richter-Reichhelm zum Leistungskatalog: Die Aufnahme von Innovationen muss gegenfinanziert werden

(Ludwigshafen) – „Wenn die Krankenkassen neue Leistungen haben wollen, müssen sie sie auch bezahlen!“ Das hat der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, am Montag auf der Vertreterversammlung der Organisation in Ludwigshafen erklärt. Der jüngste Streit zwischen Krankenkassen und KBV um die Magnetresonanz-Tomographie Mama habe deutlich gezeigt, dass neue Leistungen nur dann erbracht werden könnten, wenn die dazugehörige Finanzierung gesichert sei.

Bereits jetzt sei es kaum möglich, mit den zur Verfügung gestellten Geldern die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits in den Leistungskatalog aufgenommenen Leistungen zu vernünftigen Preisen zu erbringen. Daher spricht sich der Vorstand in den Eckpunkten eines Handlungskonzepts für die Amtsperiode 2001 bis 2004 dafür aus, den bisherigen Leistungskatalog auf versicherungsfremde und verzichtbare Leistungen hin zu überprüfen. „Künftig dürfen nur medizinisch notwendige Leistungen, das heißt Solidarleistungen, im Katalog enthalten sein“, so Richter-Reichhelm. Die Ärzteschaft bekenne sich dabei zu ihrer Verantwortung und wolle an der Definition dieser Leistungen aktiv mitarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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