Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Richter demontieren alte Geschwindigkeitsschilder

(Stuttgart) - Behördlich angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen laut ACE Auto Club Europa nur noch dann beachtet werden, wenn das dafür vorgesehene Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung in seiner gültigen Fassung entspricht.

Geschwindigkeitsschilder, die mit dem inzwischen offiziell weggefallenen Zusatz "km" versehen sind, entfalten für Kraftfahrer daher keine Verbotswirkung mehr. Zu diesem Fazit gelangte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen 5 Ss348/2000).

Nach ACE-Angaben stützten sich die Richter bei ihrem Urteil auf die begrenzte Geltungsdauer des fraglichen Verkehrszeichens. Das zuständige Ministerium habe in einem Runderlass selbst die Auffassung vertreten, dass die alte Beschilderung zur Tempobegrenzung nach dem 31.12.1998 für Verkehrsteilnehmer "unbeachtlich" ist. Insofern spiele auch die Frage keine Rolle, ob geringfügige Abweichungen von der vorgeschriebenen Ausgestaltung generell zur Ungültigkeit von Verkehrszeichen führt.

Im konkreten Fall musste ein vermeintlicher Geschwindigkeitssünder keine Strafe zahlen. Ihm war vorgehalten worden innerorts das Tempo von 30 km/h missachtet zu haben. Die Geschwindigkeitsbeschränkung war allerdings mit dem alten und damit falschen Schild ("km"- Zusatz) vorgeschrieben worden. Mit gemessenem Tempo von 42 km/h hatte sich der Fahrer also korrekt verhalten.

Der ACE forderte die Straßenverkehrsbehörden auf, ihre Beschilderung flächendeckend auf den aktuellen Stand zu bringen, um so mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der ACE schätzt, dass beispielsweise die seit 01. Februar 2001 für Kreisverkehre vorgeschriebene neue Beschilderung in über 80 Prozent der Fälle noch nicht umgesetzt wurde. Während von Verkehrsteilnehmern erwartet werde, dass sie zu einem Stichtag ihr Verhalten neu eingeführten Verkehrsvorschriften anpassten, dürften staatliche Behörden bei der Beschilderung offenbar schlampig und nachlässig verfahren.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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