Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Rezzo steht auf dem Schlauch

(Berlin) - Die Mitglieder des Tarifpolitischen Ausschusses des DGB, in dem alle Tarifpolitiker der Mitgliedsgewerkschaften vertreten sind, haben anlässlich ihrer Klausursitzung am 22. November 2000 in Oberjosbach/Taunus den Antitarif-Vorschlag der Grünen als völlig untaugliches Instrument zurückgewiesen. Die Äußerungen machten deutlich, wie sehr die Grünen die bisherige Tarifrealität ignorierten. Wer mit einer Verbetrieblichung der Tarifpolitik Unternehmen retten wolle, sollte sich zunächst einmal um das Instrument des Tarifvertrages sachkundig machen.

Der Tarifpolitische Ausschuss stellt heraus, dass Flächentarifverträge für beide Seiten Stabilität und Sicherheit bedeuten. Mit dem Modell des Flächentarifvertrages und der Tarifautonomie ist die Bundesrepublik Deutschland jahrzehntelang ökonomisch und sozial gut gefahren. Sollte es eine Abkehr vom Flächentarifvertrag geben, so müssten die Gewerkschaften die Arbeits- und Entgeltbedingungen künftig vermehrt in Firmentarifverträgen regeln. Dies würde nicht ohne die Zunahme betrieblicher Konflikte und hätte unterschiedliche Standards und Wettbewerbspositionen innerhalb einer Branche zur Folge. Die positiven Auswirkungen der Tarifpolitik sind viel größer, als vielen bewusst ist. Mit den von den Grünen geforderten Öffnungsklauseln würden Tarifverträge ausgehebelt.

Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 77 Abs. 3) lässt eine solche Regelung bislang sinnvollerweise nicht zu:

„Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.“

Hiermit wird klar belegt, dass Betriebsräte keine Tarifverträge abschließen dürfen, Betriebsräte haben keine Durchsetzungsmacht, um Forderungen ggf. mit Streiks durchzusetzen. Ein Betriebsrat darf nicht zum Streik aufrufen. Die Flächentarifverträge sollen geschützt werden vor Konkurrenz durch parallele Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene. Sie können notfalls erstreikt werden, betriebliche Regelungen dagegen nicht.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 10. Juni 1980 in diesem Zusammenhang fest-gestellt, „...bei diesen Interessengegensätzen wären Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik im allgemeinen nicht mehr als kollektives Betteln“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Burgstr. 29-30 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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