Retax-Bilanz des LAV auch für 2022 erfolgreich
(Stuttgart) - Im Rahmen der LAV-Mitgliederversammlung wurde die Bilanz der Abteilung Taxation für das Jahr 2022 betrachtet. Obwohl der Gesamtwert der geprüften Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr um über 100.000 Euro rückläufig war, konnten auf der anderen Seite über 150.000 Euro mehr für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht getätigte Retaxationen zurückgefordert werden. Erneut zeigt diese Bilanz, wie enorm wichtig diese Leistung für die Mitglieder ist und wie deren Benefit sich für die betroffenen Apotheken in Euro und Cent rechnet.
Die Zahlen im Einzelnen: Vom Gesamtwert der 2022 im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 1.422.700 Euro (Vorjahr 1.528.580 Euro) konnten im Einspruchsverfahren über 76 Prozent (Vorjahr knapp 62 Prozent) für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das sind nach Wert insgesamt 1.086.924 Euro (Vorjahr 936.591 Euro). Es bestätigte sich also auch im Jahr 2022, dass der Großteil der geprüften Retaxationen ungerechtfertigt war: Über drei Viertel des Gesamtwerts der geprüften Retaxationen waren unberechtigt oder konnten durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden und gingen nicht Zulasten der Apotheker:innen.
Die Abteilung Taxation hatte im Jahr 2022 insgesamt 8.638 (14.362) Rezepte geprüft, nachdem diese von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 4.534 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (im Vorjahr: 6.747). Über die Hälfte der Retaxationsfälle 2.412 (Vorjahr: 3.409) im Wert von fast 1,1 Millionen Euro konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. In 2.122 Fällen (im Vorjahr 3.338) waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand allerdings die deutlich geringere Summe von 335.776 Euro (Vorjahr 591.989 Euro).
Auch im ausklingenden dritten Corona-Jahr waren Retaxationen ein häufiges Ärgernis in den Apotheken. Bei deutlich rückläufigen Zahlen geprüfter Rezepte erreichte die dahinter stehende Retax-Summe jedoch fast das Vorjahresniveau: "Das heißt, dass Apotheken immer öfter mit Retaxationen teurerer Arzneimittel konfrontiert waren - die dann aber häufig durch das Einspruchsverfahren des LAV abgewendet wurden. Die berechtigten Retaxationen hingegen wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger und machen nur eine Gesamtsumme von knapp 336.000 Euro aus", fasste LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth zusammen.
Weiter führte sie aus: "Die nun im ALBVVG beschlossenen Änderungen werden künftig in Einzelfällen zur Entspannung führen, aber bei weitem nicht bei allen Fällen. Die Regelungen des ALBVVG hätten hier ruhig weitergehender sein können. Grundsätzlich bleibt für Apotheken eine ungerechte Situation. Sie werden für Versäumnisse anderer mit Retaxationen in die Haftung genommen, obwohl der Versicherte ordnungsgemäß versorgt wurde." Gerade das jüngste Beispiel einer einzelnen Kasse, welche die Rezepturherstellung bei dringend benötigten Fiebersäften für Kinder im zurückliegenden Winter heute retaxiert, macht diese Willkür deutlich: "Wegen eines angeblichen Formfehlers werden Apotheken jetzt bestraft und erhalten kein Geld. Hier hätte ich mir von der betreffenden Kasse mehr Anstand und Fingerspitzengefühl erwartet."
Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.
Frank Eickmann, stellv. Geschäftsführer Kommunikation
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