Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Resolution gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz / Prof. Weidemann: "Das Gesetz würgt Wachstum und Beschäftigung ab

(Frankfurt am Main) - Das Präsidium der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und ihrer 50 angeschlossenen Mitgliedsverbände mit über 100.000 Mitgliedsunternehmen und rd. 1,5 Mio. Beschäftigten hat am 15. März eine Resolution gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz unterzeichnet. Sie fordert insbesondere die hessischen Bundestags- und Bundesratsabgeordneten auf, die überzogenen Auswüchse des geplanten Gesetzes zu verhindern und auf ein Gesetz mit Augenmaß zu drängen. Die Resolution im Wortlaut:

"Deutschland ist ein weltoffenes Land in dem Diskriminierungen Einzelner oder Gruppen von Arbeitnehmern keine praktische Relevanz haben. Diskriminierung in jeder Ausprägung ist verboten. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und ihre Mitgliedsverbände unterstützen das Ziel, Diskriminierungen in jeder Form im Alltag und in Unternehmen zu verhindern. Der Schutz vor unzulässigen Diskriminierungen ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt gesetzlich in ganz Europa verankert. In Deutschland ist ein umfassendes System von Arbeitnehmerschutzrechten vorhanden. Der Umsetzung der europäischen Richtlinien kann sich die deutsche Regierung zwar nicht entziehen, die hessische Wirtschaft lehnt aber den vorliegenden Entwurf kategorisch ab, da er deutlich über das europäische Recht hinaus geht und einen völlig überzogenen Eingriff in die Privatautonomie und in das Arbeitsrecht darstellt. Inhaltlich liegt ein Systembruch unserer Rechtsauffassung vor, der die betroffenen Unternehmen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und letztlich zu steigenden Kosten zwingen wird. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden über Gebühr durch das Gesetz belastet, da sie sich gegen willkürliche Vorabverurteilungen nicht wirksam schützen können.

Die VhU und ihre Mitgliedsverbände fordern daher einen neuen Entwurf mit Augenmaß, der folgende Punkte ändert:

- Weg mit der Beweislastumkehr für alle Diskriminierungsmerkmale!
Denn es ist nahezu unmöglich zu beweisen, eine Handlung nicht begangen zu haben. Von dem irreparablen Imageschaden gerade auch für unschuldige Unternehmen während der Dauer des Verfahrens ganz zu schweigen.

- Weg mit der verschuldensunabhängigen Entschädigungspflicht!
Denn sie tritt neben den vorgesehenen uferlosen Schadensersatzanspruch. Die Wirtschaft kann nicht für jeden Missstand haftbar gemacht werden.

- Weg mit der Verantwortung für die Handlungen Dritter!
Denn die Wirtschaft hat keinen Einfluss auf Personen, die sich nicht im Einflussbereich der Unternehmen befinden.

- Weg mit dem allgemeinpolitischen Mandat von Betriebsräten und Gewerkschaften!
Denn es legitimiert eine systemfremde Überlegenheit von Einzelinteressen und begründet in völlig überzogener Weise politische Verantwortlichkeiten.

- Weg mit überzogen bürokratischen Präventions- und Aufbewahrungspflichten!
Denn hierdurch wird ein nicht zu verantwortender Kosten- und Verwaltungsaufwand geschaffen."

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt Telefon: 069/95808-0, Telefax: 069/95808-126

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