Resolution / Energiewende nicht zu Lasten der privaten Haushalte!
(München) - Die schrecklichen Ereignisse nach dem Erdbeben und dem Tsunami in Japan sowie die bisher undenkbare Katastrophe um das Atomkraftwerk Fukushima haben auch in Deutschland die Themen Energiegewinnung, Energieeinsparung und Erneuerbare Energien wieder an oberste Priorität gestellt. Die Bundesregierung betreibt eine Energiewende mit der Zielsetzung, den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch sowie an der Stromerzeugung deutlich zu steigern. So hat das aktuelle Konzept der Bundesregierung das Ziel formuliert, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf 40 Prozent zu erhöhen. Damit wurde die bisherige Zielsetzung (35 Prozent) nochmals verschärft.
Die Förderung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung erfolgt im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) dergestalt, dass die erheblichen Summen der Förderung auf die Strompreise umgelegt werden und damit von allen Stromverbrauchern zu zahlen sind. Der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis beträgt bisher 3,6 Cent je Kilowattstunde. Er wird auf Grund der Zunahme der Anlagen im Jahre 2012 auf knapp 5,3 Cent je Kilowattstunde steigen. Damit beträgt die Belastung durch die Umlage für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Stromverbrauch von rund 3.500 Kilowattsunden pro Jahr 185 Euro.
Die Belastung der Haushalte steigt zusätzlich durch die geplante Übernahme der Haftungskosten für die Anbindung von Windparks im Meer an das Stromnetz sowie durch die Befreiung der Schwerindustrie und stromintensiver Betriebe von der EEG-Umlage. Andererseits werden aber die infolge der erheblichen Überkapazitäten an Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung sinkendenden Strompreise nicht an die Verbraucher weitergegeben.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass die privaten Haushalte durch die Förderung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung mit jährlich rund 220 Euro belastet werden. Damit ist eine Grenze erreicht, die für viele Haushalte nicht mehr vertretbar ist. Insbesondere erscheint es nicht sinnvoll und systemwidrig, die Haushalte über die Strompreise mit den Kosten der Sonderregelungen für die Industrie und die Haftung für die Anbindung von Windparks zu belasten.
Der Eigenheimerverband Deutschland e. V. erkennt das Ziel der Energiewende an und unterstützt die langfristigen Pläne der Bundesregierung für eine umfassende Förderung Erneuerbarer Energien. Zur Erreichung dieser Ziele sollte aus unserer Sicht jedoch eine Belastung der Haushalte durch Sonderregelungen für einzelne Bereiche vermieden werden. Wir fordern daher, die Umlage der Kosten für die Befreiung der Industrie und die Haftung für die Anbindung von Windparks zu streichen. Dadurch kann eine maßvolle Entlastung der Haushalte erfolgen, ohne die Ziele der Energiewende zu gefährden.
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