Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Resilienz des BVerfG: DAV begrüßt Einigung zur Änderung des Grundgesetzes

(Berlin) - Bei den Plänen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gibt es erste Ergebnisse, insbesondere über Verfassungsänderungen über die Funktion und die Zusammensetzung des Gerichts sowie eine Lösung für Blockaden der Richterwahl. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Einigung, mahnt jedoch eine stärkere Einbindung des Bundesrates an.

"Die Gespräche zwischen der Union und Vertretern der Ampel haben zu wichtigen und klugen Vorschlägen geführt, mit denen die Unabhängigkeit des Gerichts unterstrichen und dessen Richterinnen und Richter vor politischen Übergriffen geschützt werden", meint Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des DAV. Die Konstitutionalisierung von Vorschriften über die Funktion und die Zusammensetzung des Gerichts einschließlich seines Status im Verfassungsgefüge tragen der Bedeutung des BVerfG gebührend Rechnung. Ein "Court Packing" wird ausgeschlossen.

Im Gesetz geregelt werden soll darüber hinaus ein Blockadelösungsmechanismus. Dieser greift für den Fall ein, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Richterwahl im Bundestag oder im Bundesrat nicht erreicht wird. In einem solchen Falle kann auch das jeweils andere Verfassungsorgan - sofern dort die Zweidrittelmehrheit erreicht wird - eine Richterin oder einen Richter ernennen. Damit wird der Einigungsdruck erhöht und das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für Richterwahlen, die für die Entscheidungs- und Begründungskultur des BVerfG unabdingbar ist, zumindest faktisch abgesichert.

Gleichwohl mahnt der DAV an, auch die Verfahren des Bundesverfassungsgerichts und dessen Wahlverfahren stärker abzusichern. "Wichtig ist, dass künftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und insbesondere die Quoren für Richterwahlen und BVerfG-Entscheidungen nicht länger mit einer einfachen Mehrheit des Bundestages abgeändert werden können", so Karpenstein. In Staaten wie Polen, Ungarn und der Türkei habe sich gezeigt, wie viele Verfahrenskniffe es gibt, um Verfassungsgerichte zunächst lahmzulegen, bevor sie gleichgeschaltet werden. Der DAV fordert deshalb weiterhin, dass zumindest wesentliche Verfahrens- und Wahlregelungen einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten müssten sich nun dafür stark machen, dass die einstimmigen Vorschläge der Justizministerkonferenz der Bundesländer (JuMiKo) auch tatsächlich Eingang in das Grundgesetz finden.

Ebenso wie auch die anderen juristischen Berufsverbände wird der DAV das weitere Gesetzgebungsverfahren eng und konstruktiv begleiten. Der DAV weist überdies darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt zur Resilienz des Rechtsstaates ist. Dazu Karpenstein: "Wir brauchen eine Resilienz 2.0." Dies beziehe sich insbesondere auf die Landesverfassungsgerichte und die öffentliche Verwaltung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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