Resilienz der Verfassungsgerichtsbarkeit: DAV begrüßt Vorhaben zur Änderung des Grundgesetzes
(Berlin) - Die Debatten um die Resilienz des Rechtsstaates tragen Früchte: Heute sind Pläne zur Änderung des Grundgesetzes bekannt geworden, die Vorsorge gegen gezielte Schwächungen des Bundesverfassungsgerichts treffen sollen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der derartige Regelungen für Bund und Länder seit Langem fordert, unterstützt dies ausdrücklich. Im Grundgesetz sollen Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich verankert werden. Zudem sollen wichtige Regelungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in das Grundgesetz übernommen werden.
"Die heute bekannt gewordenen Vorschläge sind fachlich schon sehr ausgereift. Das BMJ greift mit ihnen eine Diskussion auf, die unter Verfassungsrechtlern seit vielen Jahren geführt und seit den Rechtsstaatskrisen in Polen und Ungarn auch vom DAV sehr aktiv begleitet wird. Wichtig wird sein, dass mit den Änderungen auch ein Blockadelösungsmechanismus gegen obstruktive Sperrminoritäten einhergeht", sagt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des DAV.
Das Vorhaben wird den Rechtsstaat deutlich krisenfester machen. Entscheidend ist nun, dass die Vorschläge nicht parteipolitisch zerrieben oder gar mit anderen Forderungen wie etwa nach einer Änderung der Wahlrechtsgrundsätze verknüpft werden. Es ist wichtig und richtig, dass sich die Union sowohl im Bund als auch auf der Ebene der Justizministerkonferenz beteiligt hat und das Ziel der Resilienz ebenfalls weiterverfolgt. "Die dauerhafte Absicherung der Gewaltenteilung in Bund und Ländern ist eine überparteiliche Verantwortung, der jetzt nachzukommen ist. Sie eignet sich nicht für tagespolitischen Streit und Paketlösungen", so Karpenstein.
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