Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Resilienz BVerfG: Zustimmungserfordernis nicht ausblenden!

(Berlin) - Resilienz BVerfG: Zustimmungserfordernis nicht ausblenden! Statement von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Im Bundestag wird heute über die Gesetzentwürfe zur stärkeren Absicherung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in erster Lesung beraten. Die Änderungsvorhaben entsprechen in großen Teilen den Forderungen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) – ein Schlüsselelement jedoch fehlt noch. Der DAV dringt weiter auf ein Zustimmungserfordernis des Bunderates bei Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

„Mit den Entwürfen, die heute im Bundestag erörtert werden, sind wir auf einem guten Weg zu einer resilienteren Verfassungsgerichtsbarkeit. Dass sich hier ein überparteilicher Konsens der demokratischen Fraktionen gebildet hat, ist ein wichtiges Signal. Wir brauchen die Resilienz des Rechtsstaates, die des BVerfG ist ein erster Schritt.

Noch fehlt in den Entwürfen allerdings ein Schlüsselelement: Wir brauchen eine zusätzliche Absicherung durch den Bundesrat. Jedenfalls solche Gesetzesänderungen, die die Wahl der Richterinnen und Richter betreffen, sollten nicht allein vom Bundestag beschlossen werden dürfen. Sie bedürfen einer zusätzlichen institutionellen Absicherung. Der Bundestag sollte diese Kernforderung der Länder aufgreifen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520, Fax: 030 726152190

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