Reservisten bei Steuerfreiheit von Wehrsold nicht vergessen - ungerechter Kompromiss!
(Bonn) - \"Wir fordern ein klares Bekenntnis zur Steuerfreiheit für Freiwilligendienst um die Verunsicherung endlich zu beenden. Wenn die Gleichheit vor der Steuer maßgebend ist, muss dies auch beim Einkommen für den Dienst gelten.\", sagt Roderich Kiesewetter, Präsident des Reservistenverbandes. Deshalb mahnt er längst überfällige Anpassungen der Unterhaltssicherung für Reservisten an.
Grundsätzlich begrüßt der Reservistenverband zwar den heute beschlossenen Kompromiss der Bundesregierung bei der Versteuerung des Wehrsolds und anderer Geld- und Sachbezüge von Freiwillig Wehrdienstleistenden. Demnach wird auch in Zukunft der Wehrsold für Mannschaftsdienstgrade steuerfrei bleiben. Auch geldwerte Vorteile, wie Uniformen oder freie truppenärztliche Versorgung bleiben weiterhin steuerfrei. Versteuert werden müssen hingegen künftig die freie Verpflegung, die Unterkunft in der Kaserne und die Leistungszuschläge sowie besondere Zuwendungen wie Weihnachtsgeld.
Die Versteuerung von Verpflegung, Unterkunft und des Leistungszuschlags trifft künftig besonders Reservisten. Etwa 85 Prozent der bei der Bundeswehr beorderten Reservisten sind im Dienstgrad eines Unteroffiziers bis Oberst.
Das heißt, dass auch deren Wehrsoldzahlungen versteuert werden müssen. Das kann so nicht sein. Alle müssen gleich behandelt werden. Der Reservistenverband mahnt hier dringend Änderungen an: \"Wenn auch der Bundestag dies so beschließen sollte, würden sich deutlich weniger Reservisten für Reservistendienste - vormals Wehrübungen - melden. Denn sie sind grundsätzlich zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Einnahme der Truppenverpflegung verpflichtet. Gleichzeitig laufen diese Kosten, insbesondere dann, wenn die Reservisten Familie haben, zu Hause weiter. Bei Kurzwehrübungen unter 14 Tagen bleiben Reservisten gar auf ihren Fahrtkosten am Wochenende sitzen\", sagt Roderich Kiesewetter, Präsident des Reservistenverbandes. Deshalb hält der Verband den heutigen Kompromiss für nicht ausreichend ausgereift.
Ungerecht ist, dass die Mindesttagessätze der Unterhaltssicherung für Reservisten - das ist der Ausgleich für erlittenen Einkommensausfall - seit
1990 - also seit fast 22 Jahren - nicht mehr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst worden sind. Hier klaffen inzwischen Lücken von bis zu 40 Prozent.
Es gibt Fälle, in denen die Gesamtzahlung - unter Berücksichtigung von geldwerten Vorteilen - unter den Hartz-IV-Gesamtleistungen liegen. \"Der Dienstherr muss berücksichtigen, dass Reservisten bereits fest im Zivilleben integriert sind und den Dienst für die Allgemeinheit nur für ein Taschengeld
(Wehrsold) leisten. Das ist auch in Ordnung. Wenn sie allerdings noch Geld mitbringen müssen, dann ist das nicht mehr in Ordnung. Wir fordern deshalb, dass Reservisten künftig nicht mehr zur Teilnahme an der Truppenverpflegung oder zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet werden können, dass ihnen sämtlich Fahrtkosten zwischen Wohn- und Dienstort erstattet und die Mindestsätze der Unterhaltssicherung endlich angepasst werden. Wenn der Wehrsold versteuert werden muss, müssen die Tagessätze ebenfalls mindestens der allgemeinen Teuerungsrate angepasst werden. Wenn die Gleichheit vor dem Steuerrecht zu Recht umgesetzt wird, dann muss dies im Gegenzug auch für das Einkommen gelten\", so Kiesewetter.
Informationen zum Reservistenverband
Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) - so der satzungsgemäße Name des Reservistenverbandes - tritt mit seinen Reservisten für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aktiv ein.
Seit über einem halben Jahrhundert steht Verband loyal an der Seite der Bundeswehr. Rund 119.000 Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich in der Erfüllung ihres parlamentarischen Auftrages als Mittler in der Gesellschaft für die Belange der Streitkräfte - besonders in Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen für unsere Soldaten und Reservisten in Afghanistan.
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