Rentenzahlung wieder wie bisher / Testphase nicht erfolgreich
(Frankfurt am Main) - Die Rentenversicherungsträger werden im Hinblick auf die vom Bundesarbeitsminister angekündigte Gesetzesänderung den Postrentenservice anweisen, zukünftig die Renten ab März wieder zum Ende des Vormonats den Banken zur Auszahlung zur Verfügung zu stellen. Dies teilt der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt am Main, mit.
Nach einem den Rentenversicherungsträgern vorliegenden Gesetzentwurf, sollen die Renten zukünftig zum letzten Bankarbeitstag des Vormonats für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Rentenversicherungsträger hatten zum Monat Februar in einem Pilotversuch mit drei Banken die Zahlungen für etwa sieben Prozent der Renten zum Monatsersten, dem gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungstermin, vorgenommen. Obwohl nach dem Wertstellungsurteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1997 und durch die Fortschritte im elektronischen Zahlungsverkehr eine Garantie der taggleichen Weiterleitung und Gutschrift auf den Rentenkonten für fast alle Banken möglich sein sollte, ist dieser Versuch nicht zufriedenstellend für alle Betroffenen verlaufen. Eine weitere Testphase wird es deshalb im Hinblick auf den vorliegenden Gesetzentwurf nicht geben.
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