Rentenversicherungspflicht für Selbständige: Logopäden fordern Vergütung, die Altersvorsorge ermöglicht - knapp 26 Euro Bruttostundenlohn reicht nicht aus
(Frechen) - Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, Selbständige zu verpflichten, eine private oder gesetzliche Rentenversicherung abzuschließen, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Christiane Hoffschildt: "Der Deutsche Bundesverband für Logopädie begrüßt, dass die Altersabsicherung der Freiberufler in den Blick der Politik rückt. Auch wir als Berufsverband sorgen uns um eine angemessene Altersversorgung unserer 43 Prozent freiberuflichen Mitglieder. Leider ist das Problem mit einer Zwangsversicherung allein nicht zu lösen, wenn vielen freiberuflichen Logopäden aufgrund der geringen Vergütung ihrer Leistungen die erforderlichen Mittel fehlen, um die Beiträge für eine ausreichende Rentenversicherung aufzubringen. So zahlen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Ostdeutschland beispielsweise nur 25,76 Euro brutto für eine 45-minütige Einzeltherapie plus Vor- und Nachbereitungszeit. Wir fordern insbesondere den Bundesgesundheitsminister auf, uns in unserem Eintreten für eine gerechte Entlohnung logopädischer Leistungen zu unterstützen. Erste in diesem Zusammenhang dringend notwendige Maßnahmen sind die - zumindest vorübergehende - Aussetzung der Anbindung der Vergütung an die Steigerung der Grundlohnsumme sowie die Angleichung der Vergütung in den ostdeutschen KV-Bezirken an die Preise in Westdeutschland."
Hintergrund:
Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. ist der Berufsverband der freiberuflichen und angestellten Logopäden mit 11.500 Mitgliedern. Davon sind mehr als 90 Prozent Frauen, deren Armutsrisiko im Alter generell größer ist. Einer dringend notwendigen deutlichen Anhebung der Preise steht neben der starken allgemeinen Verhandlungsposition der gesetzlichen Krankenkassen als nahezu einziger Abnehmer der Leistungen auch die gesetzliche Vorgabe entgegen, dass die Preise nicht stärker steigen dürfen als die Löhne und Gehälter insgesamt (sogenannte Anbindung an die Grundlohnsummen-Steigerungsrate).
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (DBL)
Margarete Feit, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Augustinusstr. 11a, 50226 Frechen
Telefon: (02234) 37953-0, Telefax: (02234) 37953-13