Pressemitteilung | k.A.

Rentenversicherungsbeitrag von 19,0 Prozent unwahrscheinlich

(Frankfurt) - Das Ziel, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung im nächsten Jahr von heute 19,1 Prozent auf 19,0 Prozent abzusenken, wird wohl nicht erreicht werden können. Diese Einschätzung traf der Vorstandsvorsitzende des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Dr. Erich Standfest, auf der Mitgliederversammlung des Verbandes am 23. Oktober 2001 in Bad Homburg.

Standfest betonte, dass dies selbst dann nicht möglich sei, wenn die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve von einer Monatsaugabe vermindert werde, wie es nach einer Meldung des "Spiegel" vom 22. Oktober im Bundesarbeitsministerium erwogen werde. Standfest wies in diesem Zusammenhang auf das deutlich hinter den Erwartungen zurückgebliebene Beschäftigungswachstum hin. Auch müsse die in diesem Jahr voraussichtlich nicht zu erreichende Monatsausgabe der Schwankungsreserve der Rentenversicherung nach der geltenden Rechtslage im nächsten Jahr wieder aufgefüllt werden. Im September dieses Jahres seien die Beitragseingänge in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Standfests Worten deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. So seien unter Berücksichtigung des Septembers Pflichtbeiträge nur noch in Höhe von 2,3 Prozent mehr als in den ersten neun Monaten des Vorjahres eingegangen, statt der erwarteten 2,7 Prozent.

Mittelfristschätzung schwierig
Weitergehende Aussagen zur mittelfristigen Finanzentwicklung in der Rentenversicherung könnten erst getroffen werden, wenn die neuen Wirtschaftsannahmen der Bundesregierung in den kommenden Tagen vorlägen. Insbesondere müsse abgewartet werden, in wie weit die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung die Bundesregierung veranlasse, ihre bisherigen Erwartungen zu revidieren. Zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sei auch eine Einschätzung der mittelfristigen Entwicklung der Rentenausgaben. Diese sei etwa abhängig von dem Verhalten der Versicherten im Hinblick auf die in den nächsten Jahren massiver wirkenden Abschläge bei der Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten. Er wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Anstieg der Beitragssätze der Krankenkassen die Rentenfinanzen durch entsprechend höhere Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner belaste. Eine Anhebung des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen um beispielsweise 0,1 Prozentpunkte bedeute zusätzliche Ausgaben der Rentenversicherung in Höhe von ca. 180 Millionen DM im Jahr.

Unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen verfassungsgemäß

Standfest ging auch auf die Position des Verbandes in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgerichts am 9. Oktober zur unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen und Renten ein. Der Geschäftsführer des Verbandes, Prof. Dr. Ruland, habe dem Gericht dargelegt, dass es zur unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen und Renten rechtspolitisch zwar Alternativen gebe. Die unterschiedliche Besteuerung verstoße aber nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Systemen liege darin begründet, dass die Rentenversicherten bereits zu einem großen Teil Beiträge aus versteuertem Einkommen zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichteten. Soweit die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet worden seien, werde dadurch die allen Bürgern offen stehende Möglichkeit verkürzt, Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzuziehen. Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1980 zu Recht die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für systemadäquat und damit für verfassungsgemäß erklärt. Sollte das Gericht dennoch Änderungen bei der Besteuerung der beiden Systeme für erforderlich halten, seien, so Standfest, lange Übergangsfristen erforderlich. Dadurch könne eine unzulässige Doppelbesteuerung vermieden werden.

Auskunftspflicht der Rentenversicherung zur zusätzlichen Altersvorsorge

Mit dem Altersvermögensgesetz ist der Rentenversicherung die Aufgabe übertragen worden, künftig auch Auskunft in Fragen der zusätzlichen, steuerlich geförderten Altersvorsorge zu geben. Standfest wies darauf hin, dass die Rentenversicherung diese Herausforderung im Interesse ihrer Versicherten aktiv angenommen und umfangreiche Aktivitäten zur Umsetzung des Handlungsauftrags ergriffen habe. Bei der Rentenversicherung erhalte der Versicherte eine neutrale und kostenlose Auskunft über die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit und die verschiedenen Anlageformen. Es liege aber auf der Hand, dass diese Beratung nur eine Wegweiserfunktion, nicht aber Empfehlungen für oder gegen ein konkretes Vorsorgeprodukt, beinhalten könne. Standfest machte deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in diesem für sie neuen Aufgabenfeld umfassende Kompetenz zeigen müsse.

Mehr Transparenz und erweiterte Beteiligungsrechte bei der Rehabilitation

Am 1. Juli 2001 ist nach langen Jahren intensiver Diskussionen zwischen allen Beteiligten das in breitem Konsens beschlossene Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten. Standfest verwies darauf, dass das Sozialgesetzbuch IX als großer sozialpolitischer Erfolg bewertet werde, insbesondere weil es die Beteiligungsrechte behinderter Menschen in den Vordergrund stelle. Der gesetzlichen Rentenversicherung biete es die Chance, das Verfahren der Rehabilitation und die Transparenz der Leistungserbringung weiter zu verbessern. Insbesondere durch die Verpflichtung der Reha-Träger zu flächendeckender Einrichtung gemeinsamer Servicestellen sollten die Verfahren beschleunigt und die Dienstleistungen gegenüber den Versicherten optimiert werden. Standfest begrüßte, dass im Rahmen des neuen Verfahrens der Zuständigkeitsklärung ein Reha-Antrag nur einmal an einen anderen Träger weitergeleitet werden dürfe. Dies solle dieLeistungserbringung beschleunigen.

Euro-Countdown läuft

Um die Rentner schon im Vorfeld an die neue Währung zu gewöhnen, werde bereits seit dem 1. Juli 1999 in Rentenbescheiden und Rentenanpassungsmitteilungen neben dem DM-Auszahlungsbetrag auch der in Euro umgerechnete Rentenbetrag ausgewiesen. Die Rentenversicherung werde, so Standfest, wieder eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um den Rentnern Ängste anlässlich der bevorstehenden Währungsumstellung zu nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. Eysseneckstr. 55 60322 Frankfurt Telefon: 069/15220 Telefax: 069/1522320

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