Rentenversicherung hat 2002 rund 446.000 Widersprüche erledigt
(Frankfurt am Main) - Im Jahr 2002 haben die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung rund 446.000 Widersprüche von Versicherten und Rentnern gegen Entscheidungen in allen rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheiten abschließend bearbeitet. Dies geht aus einer statistischen Auswertung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Frankfurt am Main, hervor. Damit sind gegenüber 2001 gut 10 Prozent mehr Widersprüche erhoben worden.
Rund 34 Prozent der Widerspruchsfälle (153.000) konnten zu Gunsten der Antragsteller ohne förmlichen Bescheid erledigt werden. Darunter waren zahlreiche Fälle, in denen Versicherte nachträglich weitere Unterlagen für das laufende Rentenverfahren eingereicht hatten. In weiteren rund 41 Prozent (184.700 Fälle) musste ein förmliches Widerspruchsverfahren mit Widerspruchsbescheid durchgeführt werden. Hier waren lediglich rund 3 Prozent (5.600 Fälle) der Widerspruchsführer mit ihrem Anliegen ganz oder teilweise erfolgreich, die übrigen mehr als 179.100 Widersprüche blieben erfolglos.
Etwa 67.000 Widersprüche, also rund 15 Prozent der Widerspruchsfälle, wurden von den Widerspruchsführern zurückgenommen. Nur rund 45.100 Versicherte haben den Widerspruchsbescheid mit einer Klage vor den Sozialgerichten angefochten. Durch das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren beim Rentenversicherungsträger werden die Sozialgerichte in erheblichem Umfang entlastet, wie die Zahlen nachdrücklich belegen.
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Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V.
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