Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Rentenversicherung: Griff zum Notgroschen

(Berlin) - Anders als ursprünglich geplant kann der Beitragssatz für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zum Jahreswechsel nicht gesenkt werden. Denn die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung bleiben aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit hinter den Erwartungen zurück. Der Satz von 19,1 Prozent lässt sich im Jahr 2002 nur durch eine Rückgriff auf die Schwankungsreserve halten.

Sogar in ihrer Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung ihr Ziel unterstrichen, die Lohnnebenkosten auf unter 40 Prozent zu senken. Dazu sollte der Beitragssatz zur Rentenversicherung im Jahr 2002 auf 19,0 Prozent hintergeschraubt werden. Dieses Ziel kann nicht erreicht werden.

Experten rechnen angesichts der schlechten konjunkturellen Lage mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 6 Milliarden DM, umgerechnet 0,3 Beitragsprozentpunkte. Um den Beitragssatz stabil zu halten, soll die gesetzliche Schwankungsreserve der Rentenversicherung in Höhe von derzeit einer Monatsausgabe um über 20 Prozent reduziert werden – von 28 Milliarden DM auf 22 Milliarden DM.

Die Rücklage hilft der Rentenversicherung beim Ausgleich der im Jahresverlauf schwankenden Beitragseinnahmen. Sie sinken typischer Weise im Laufe eines Jahres und erreichen ihren Tiefstand im Oktober. Aufgrund von Sonderzahlungen wie z. B. dem Weihnachtsgeld werden die Kassen dann im November und Dezember wieder aufgefüllt. In der Vergangenheit lag die Schwankungsreserve am Jahresende zumeist über der Summe, die die Rentenkassen für eine Monatsausgabe zurückhielten. Aber auch in den Jahren 1995 bis 1998 als die Rücklage sogar um bis zu 40 Prozent unter dem Soll lag, wurden die Renten pünktlich gezahlt. Eine Absenkung auf 80 Prozent scheint daher zunächst unproblematisch.

Fachleute gehen davon aus, dass sich mit den frei werdenden Milliarden die drohende Erhöhung der Beitragssätze abwenden lässt. Wenn die Schwankungsreserve auf 12 Milliarden DM sinkt, ließe sich rechnerisch noch ein Beitragssatzanstieg um zusätzliche 0,5 Prozent vermeiden.

Die Bundesregierung muss jedoch erkennen, dass es zu einer Absenkung der Lohnnebenkosten einer nachhaltigen Reform der Sozialversicherungssysteme bedarf. Schon die jüngst verabschiedete Rentenreform greift zu kurz und führt zu keinem Absenken der Beitragssätze. Bei der nun politisch in Angriff zu nehmenden Gesundheitsreform muss der große Wurf gelingen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099521 Telefax: 030/590099539

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: