Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Rentenurteil macht Notwendigkeit einer weiteren durchgreifenden Rentenreform deutlich

(Berlin) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen vom 06. März 2002 ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf ein modernes und tragfähiges Alterssicherungssystem. Die richtige Antwort der Politik auf das Urteil aus Karlsruhe ist der schrittweise Übergang von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie dies die Arbeitgeber seit langem fordern. Die Bundesregierung hat es versäumt, diesen Systemwechsel im Zusammenhang mit der „Rentenreform 2001“ in Angriff zu nehmen. Das heutige Urteil unterstreicht außerdem die dringende Notwendigkeit einer weitergehenden durchgreifenden Rentenreform, erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dieter Hundt, am 06. März 2002 in Berlin.

Die Politik ist jetzt aufgefordert, die durchgängig nachgelagerte Besteuerung schrittweise einzuführen. Steuerfreie Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf der einen und steuerpflichtige Rentenbezüge auf der anderen Seite entsprechen dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Außerdem wird dem im Steuerrecht allgemein anerkannten und gültigen Zuflussprinzip Rechnung getragen.

Zugleich erhöht die nachgelagerte Besteuerung das verfügbare Einkommen und damit die Handlungs- sowie Entscheidungsspielräume der Aktiven bzw. Beitragszahler. Dies verbessert auch die Möglichkeiten des Einzelnen zum Auf- und Ausbau einer ergänzenden individuellen und kapitalgedeckten Zusatzvorsorge. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und zur dauerhaften Begrenzung des Beitragssatzes auf unter 20 Prozent ist eine weitere Stärkung der 2. und 3. Säule der Alterssicherung, mit dem Ziel einer optimalen Mischung von Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung, unverzichtbar.

Neben der Einführung der nachgelagerten Besteuerung muss es das notwendige Ziel der Rentenreform sein, die gesetzliche Rentenversicherung auf eine Basissicherung zu konzentrieren. Erforderlich sind insbesondere der Einbau einer vollen Demografie-Komponente in die Rentenanpassungsformel sowie eine weitere schrittweise Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenzen. Für die Beamtenversorgung müssen wirkungsgleiche Reformen umgesetzt werden, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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