Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

„Rentenstrukturreform nicht verschieben – Beitragssenkung erforderlich und möglich“

(Berlin) - BDA-Präsident Hundt hat die Beteiligten der
Rentenkonsensgespräche aufgefordert, die Rentenstrukturreform zügig voran zu treiben und eine dauerhafte Absenkung der Rentenbeiträge sicher zu stellen.

"Ich habe den Eindruck, dass sich die Teilnehmer der Rentenskonsensgepräche langfristig mit höheren Beiträgen sogar über 20 Prozent abfinden. Das ist für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland unakzeptabel. Wer mehr Arbeitsplätze in Deutschland will, muss die Sozialversicherungsbeiträge senken. Auch langfristig darf der Rentenversicherungsbeitrag in keinem Fall steigen“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dieter Hundt, in Berlin.

Sowohl die Rentenstrukturreform als auch die notwendigen steuerrechtlichen Änderungen dulden nach Auffassung des BDA-Präsidenten keinen Aufschub. „Die notwendigen Strukturreformen teilweise zu verschieben, um auf die Entscheidung aus Karlsruhe über die künftige Besteuerung der Renten zu warten, wäre verhängnisvoll“, kritisierte Hundt.

Die widersprüchlichen heutigen Erklärungen des Bundesfinanzministers über eine Verschiebung der Rentenreform seien nicht nachvollziehbar: „Ich plädiere dafür, im Rahmen der Rentenstrukturreform auch die steuerrechtlichen Fragen der künftigen Altersversorgung zu klären. Hier muss niemand auf Karlsruhe warten. Bundesfinanzminister Eichel sollte einen Vorschlag vorlegen, um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung langfristig zu verwirklichen, statt öffentlich über die Verschiebung der Rentenreform nachzudenken.“

„Um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu halten, muss sie schrittweise auf eine beitragsorientierte Basissicherung zurück geführt werden“, so Hundt. „Das ist die zentrale Aufgabe, die einer verlässlichen, modernen sowie zukunftsorientierten Sozial- und Rentenpolitik zukommt. Anders kann auch das von der Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung selbst gesetzte Ziel, noch in dieser Legislaturperiode die gesamte Beitragslast der Sozialversicherungssysteme auf unter 40 Prozent zu senken, nicht erreicht werden.“

Unverzichtbarer Bestandteil der Rentenstrukturreform muss die Korrektur des Rentenniveaus in Richtung auf eine Basissicherung sein durch Einführung eines vollen Demographiefaktors sowie eines steuerlichen Korrekturfaktors in die Rentenanpassungsformel. An einer weiteren Senkung des Netto-Rentenniveaus nach 2001 führt im Interesse aller Beteiligten kein Weg vorbei.

Zusätzlich zur Rückführung der kollektiven, umlagefinanzierten Rentenversicherung brauchen wir den verstärkten Aufbau individueller kapital-gedeckter Altersvorsorge. Hierzu bedarf es einer Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen und eine durchgängig nachgelagerte Besteuerung. Die daraus entstehenden Steuerausfälle lassen sich durch eine schrittweise Umstellung des Systems begrenzen.

Der Auf- und Ausbau der privaten Eigenvorsorge sollte auf freiwilliger und individueller Basis durch zusätzliche Anreize erfolgen, insbesondere auch für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Ein vorüber gehendes Einfrieren der Beitragsbemessungsgrenze würde den Spielraum hierfür nachhaltig vergrößern. Obligatorische Lösungen würden nach aller Erfahrung die Gefahr heraufbeschwören, dass die gesamte Zwangsabgabenlast deutlich ansteigt.

Die betriebliche Altersversorgung muss auf jeden Fall eine freiwillige Sozialleistung der Arbeitgeber bleiben. Ein größerer Verbreitungsgrad kann durch die Verbesserung der steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine Entlastung der Betriebe von Zwangsabgaben erreicht werden. Eine obligatorische betriebliche Altersversorgung käme der Schaffung einer zusätzlichen Säule in der Sozialversicherung gleich mit der Folge höherer gesetzlicher Personalzusatzkosten, sinkender Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und eines rückläufigen Arbeitsplatzangebots. Dies wäre kontraproduktiv und würde den wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Zielen der Bundesregierung und den Interessen der Wirtschaft diametral entgegen stehen. Deshalb lehnt die deutsche Wirtschaft derartige Regelungen nachdrücklich ab.“

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: BDA, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (030) 2033-1800; Fax:(030) 2033-1805; Quelle: BDA

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