Rentenreform: ZDH fordert Änderungen bei der Handwerkerrenten-Versicherung
(Berlin) Vor der Anhörung im Deutschen Bundestag zum Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz am 11. Februar 2004 erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp:
"Das Handwerk fordert den Gesetzgeber auf, im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz die vorgenommene Ausweitung des beitragspflichtigen Personenkreises im Rahmen der Handwerkerrentenversicherung unverzüglich rückwirkend wieder aufzuheben.
Mit der Handwerksnovelle ist zum Jahresbeginn 2004 eine willkürliche und verfassungsrechtlich bedenkliche Erweiterung des beitragspflichtigen Personenkreises im Rahmen der Handwerkerrentenversicherung in Kraft getreten. Ausgeweitet wurde die Versicherungspflicht u. a. auf alle bislang versicherungsfreien Gesellschafter von Personengesellschaften der Anlage A der Handwerksordnung, die jetzt in die Anlage B 1 überführt worden sind. All diese Personen sorgen aber bereits in der Regel privat für das Alter vor und müssen durch die neue Rentenversicherungspflicht nun doppelt zahlen. Außerdem werden wegen der noch völlig ungeklärten Fragen zur Durchführung noch Monate vergehen mit der Folge unverhältnismäßiger und existenzgefährdender Beitragsnachzahlungen.
Es stellt sich überhaupt die Frage, ob es auf Grund der Novellierung der Handwerksordnung noch eine Legitimation für die Handwerkerversicherungspflicht gibt. Zumal bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit besteht, dass Selbstständige auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden können."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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