Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Rentenreform auf dem richtigen Weg

(Berlin) - Als unsäglich kritisierte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Ursula Engelen-Kefer die Plakataktion der CDU gegen Bundeskanzler Schröder zur Rentenfrage.

Die Kampagne der CDU sei nicht nur politisch stillos, sondern auch sachlich ungerechtfertigt. Die rot-grüne Koalition habe zahlreiche Ungerechtigkeiten der letzten Rentenreform der CDU-F.D.P.-Regierung korrigiert. Darüber hinaus wurde erreicht, dass durch eine Erhöhung der Bundeszuschüsse die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherungen voll aus Steuermitteln gedeckt sind.
Der DGB-Bundesvorstand hat auf seiner Klausurtagung am 23./24. Januar die Ergebnisse der jetzt vorliegenden Rentenreform kritisch diskutiert. Er kam dabei zu einem insgesamt positiven Ergebnis. Die Bewertung des DGB hat folgenden Wortlaut:

„Altersvermögensgesetz: Bewertung und Ausblick
Durch die gewerkschaftlichen Aktionen, insbesondere durch die Strategie von Verhandlungen und Protesten ist es gelungen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in wichtigen Bereichen deutlich im Sinne der gewerkschaftlichen Ziele und der Arbeitnehmerinteressen zu verbessern. Nicht alle Ziele wurden erreicht, für die Zukunft bleiben noch wichtige Aufgaben zu lösen.

1. Erreicht wurde, dass die vorgesehene Kürzung des Rentenniveaus vor allem für die jüngeren Generationen erheblich vermindert wurde. Durch die von den Gewerkschaften durchgesetzte Abschaffung des Ausgleichsfaktors und die neue Anpassungsformel ab 2011 kann ein tatsächliches Rentenniveau von 67 Prozent auch langfristig für alle Generationen gesichert werden.

2. Die ursprünglich geplante einseitige Bevorzugung der privaten Vorsorge und die Diskriminierung der betrieblichen/tariflichen Zusatzvorsorge bei der staatlichen Förderung wurde verhindert. Erreicht wurde die mittelfristige Sicherung tariflicher Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung. Durch die Schaffung von Pensionsfonds als weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wird diese gestärkt. Ferner besteht dadurch die Möglichkeit, auch Direktzusage und Unterstützungskasse der staatlichen Förderung zugänglich zu machen. Gleichzeitig wird durch sozialen Ausgleich und die versicherungsförmige Absicherung von Risiken ein wettbewerbsfähiges, europataugliches Instrument der betrieblichen Zusatzvorsorge geschaffen. Erreicht werden konnte ferner, dass hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung der Tarifvorrang gesetzlich geregelt wurde. Der DGB akzeptiert die vorgeschlagene Einbeziehung des eigengenutzten Wohneigentums in die öffentliche Förderung, sofern die Kriterien des Förderkatalogs erfüllt sind.

3. Die von den Gewerkschaften geforderte, bedarfsorientierte Grundsicherung soll als Leistungsgesetz des Bundes geregelt werden.

4. Bei der eigenständigen Alterssicherung von Frauen und der Reform der Hinterbliebenenrente wurden allerdings nur teilweise Erfolge erzielt. Positiv bewertet wird die Höherbewertung von Arbeitsentgelt, das während der Kinderberücksichtigungszeit erzielt wird. Das Einfrieren der Freibeträge bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten konnte nur zu einem geringen Teil – Kinderfreibeträge bleiben weiterhin dynamisiert – verhindert werden. Das im Gesetz vorgesehene Rentensplitting erfüllt nicht die gewerkschaftlichen Anforderungen an eine eigenständige Alterssicherung von Frauen. Es bleibt Aufgabe der Gewerkschaften, in den nächsten Jahren in diesen Bereichen Verbesserungen zu bewirken.

5. Es ist gelungen, die gewerkschaftliche Forderung nach einer schrittweisen Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung im politischen Bewusstsein zu verankern. Der DGB wird darauf dringen, dass die notwendigen konzeptionellen Arbeiten zügig eingeleitet werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Burgstr. 29-30 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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