Pressemitteilung | k.A.

Renteninformation schafft Transparenz bei der Altersrente / Rentenversicherungsträger beklagen unnötige Verunsicherung der Bevölkerung

(Bonn) - Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Prof. Dr. Franz Ruland, weist die Aussagen des Vorsitzenden der Kommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme, Herrn Prof. Dr. Bert Rürup, zur Renteninformation in der Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Focus" vom 6. Januar zurück:

Der Bedarf an neutralen und objektiven Informationen beim Thema Altersrente wächst. Mit der seit Juni 2002 verschickten Renteninformation schaffen die Rentenversicherungsträger mehr Transparenz bei der persönlichen Altersrente und bieten ihren Versicherten eine solide Grundlage für die eigenverantwortliche Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge.

Die Renteninformation enthält eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente bei Erreichen des Alters 65 ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung sowie mit einer fiktiven Rentenanpassung von 1,5 Prozent und 3,5 Prozent. Dieser Korridor einer pessimistischeren und einer optimistischeren Variante zur Entwicklung der Rentenanpassung basiert darauf, dass sowohl der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sowie auch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute und die Europäische Kommission von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne in Deutschland von 2 bis 4 Prozent ausgehen. Auf der Basis einer Lohnsteigerung von 4 Prozent würde sich unter Berücksichtigung der gültigen Anpassungsformel eine Anpassungsrate von rund 3,5 Prozent ergeben. Dementsprechend sind die Prozentsätze seinerzeit auch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Vorsitzenden des Sozialbeirats, Herrn Prof. Dr. Rürup, abgestimmt worden.

In der Vergangenheit hat es zahlreiche Rentenerhöhungen gegeben, die deutlich über 3,5 Prozent gelegen haben. Und das nicht nur ? wie vom Deutschen Institut für Altersvorsorge behauptet ? in den 60iger und 70iger Jahren, sondern auch danach.

Die auf der Basis einer Rentenanpassung von 1,5 Prozent und 3,5 Prozent vorgenommene Hochrechnung soll und kann den Versicherten natürlich nur eine Orientierung liefern. Darauf wird in der Renteninformation ausdrücklich hingewiesen. Um wie viel die Rente sich erhöhen wird, hängt von der tatsächlichen Lohnentwicklung ab. In der Lohnentwicklung schlägt sich auch die Preissteigerung nieder. Auf diesen Zusammenhang hat die Rentenversicherung in ihrer Begleitbroschüre zur Renteninformation von Anfang an hingewiesen. In Kürze wird dieser Hinweis auch in die Renteninformation selbst übernommen.

Erstaunlich ist, dass bisher niemand auch nicht Herr Prof. Dr. Rürup von den Anbietern der privaten Vorsorge gefordert hat, ihre Ertragserwartungen vor dem Hintergrund der Geldentwertung darzustellen. Die Rentenversicherung ist gespannt, ob die private Vorsorge dem Beispiel der Rentenversicherung folgen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. Eysseneckstr. 55 60322 Frankfurt Telefon: 069/15220 Telefax: 069/1522320

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