Renteninformation berücksichtigt Kaufkraft
(Frankfurt am Main) - Seit Beginn des Jahres verschicken die deutschen Rentenversicherungsträger wieder die jährliche Renteninformation an ihre Kunden. Mit diesem Service werden die Versicherten über die zu erwartende Höhe ihrer Altersrente genauso informiert wie über die Höhe einer möglichen Rente wegen Erwerbsminderung. Dazu liefern die Rentenversicherungsträger Hinweise zu den Grundlagen der Rentenberechnung und zur Kaufkraft.
"Der Kaufkraftverlust ist ein wichtiger Aspekt, wenn sich unsere Kunden die Frage stellen, ob ihre Rente ihnen im Alter eine ausreichende Versorgung bietet", stellt der Präsident der BfA, Dr. Herbert Rische, fest.
In einer Beispielrechnung wird dargestellt, wie sich der Kaufkraftverlust auswirken kann. So wird individuell ausgewiesen, welche Kaufkraft 100 Euro bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bei einer unterstellten Inflationsrate von 1,5 Prozent noch haben, und zwar nach heutigen Werten.
"Hiermit helfen wir unseren Versicherten, ihren zusätzlichen Vorsorgebedarf besser einschätzen zu können und stellen uns der Verantwortung, unseren Kunden klare Informationen an die Hand zu geben", so Dr. Axel Reimann, stellvertretender Geschäftsführer des VDR.
Die Rentenversicherung würde es begrüßen, wenn auch private Anbieter entsprechende Hinweise in ihre Vorsorgeberechnungen aufnehmen würden.
Die Behauptung in der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung, die Renteninformation würde häufig den Kaufkraftverlust nicht berücksichtigen, trifft jedenfalls auf die Informationen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V.
Eysseneckstr. 55, 60322 Frankfurt
Telefon: 069/15220, Telefax: 069/1522320