Rentenerhöhung: Wer jetzt Steuern zahlen muss! / Senioren können Ausgaben absetzen!
(Hamburg) - Die gute Nachricht: Viele Senioren bekommen ab Juli eine höhere Rente. Das führt eventuell aber auch zu einer höheren Einkommensteuer oder zur Pflicht, überhaupt erstmals eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben zu müssen.
Die diesjährige Rentenerhöhung ist beschlossene Sache: Zum 1. Juli 2018 steigen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,37 Prozent. Damit legen die Altersbezüge der mehr als 20 Millionen Rentner auch in diesem Jahr wieder zu. Allerdings bleibt womöglich nicht jeder Euro in der Tasche der Senioren, denn je höher die Rente und die Rentensteigerung ausfallen, desto mehr verdient der Fiskus mit. Zumindest gilt dies für Rentner, die Einkommensteuer bezahlen, und ihre Anzahl wächst von Jahr zu Jahr.
Dabei gilt: Je später die Rente beginnt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der ersten Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Senioren, die im Jahr 2018 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 24 Prozent. Der steuerfreie Teil der Rente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Rentenerhöhungen sind daher zu 100 Prozent steuerpflichtig. In konkreten Zahlen heißt dies, dass ledige Senioren, die keine weiteren Einnahmen haben, in diesem Jahr rund 17.500 Euro steuerfrei erhalten können. Vorausgesetzt, die Rente begann 2005 oder früher. Wer beispielsweise erst 2017 in Rente ging, kann 2018 immerhin noch rund 14.250 Euro steuerfrei vereinnahmen.
Wer diese Beträge überschreitet oder noch weitere Einnahmen hat, zum Beispiel aus einer Betriebsrente oder aus Vermietung und Verpachtung, sollte sich mit dem Thema Steuererklärung befassen. Wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Denn auch Senioren können Ausgaben steuermindernd absetzen, beispielsweise Kosten für Zahnersatz oder eine neue Brille. Auch wer einen Handwerker, Hausmeister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben und so seine Steuern senken.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)
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