Pressemitteilung | k.A.

Renteneinkommen stagniert 10 Jahre

(Wiesbaden) - Sozialversicherungsrenten werden wegen des Nachhaltigkeitfaktors (Verhältnis zwischen Rentner und Arbeitnehmer) und des 2005 eingeführten Nachholfaktors (Reduzierungsstau) in den nächsten 10 Jahren nicht mehr erhöht.

Deshalb wird die Betriebsrentenanpassung für Millionen Versorgungsbezieher ein immer wichtigerer Bestandteil des Alterseinkommens. Allerdings muss die Anpassung als Holschuld alle drei Jahre vom Versorgungsbezieher mit den individuellen Anpassungsquoten angefordert werden. Bei Rentenbeginne vor dem 1.1.2003 ist der inflationsausgleichende Anpassungsbedarf sowohl nach dem Lebenshaltungskosten-Index bis 2002 als auch nach dem Verbraucherpreis-Index ab 2003 zu ermitteln. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2001 – 3 AZR 589/00 – muss die Werterhaltung ab Rentenbeginn zu jedem Prüfungsstichtag gesichert werden.

Wer bei einer unzureichenden Betriebsrentenerhöhung die Widerspruchsfrist von drei Monaten versäumt, verliert den Nachholanspruch bei späteren Anpassungsstichtagen. Der Vorsitzende des BVB, Karlheinz Große, empfiehlt den Versorgungsbeziehern von ihrem Anpassungsrecht Gebrauch zu machen, bevor eine Gesetzesänderung auch dieses Alterseinkommen schmälert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebsrentner e.V. Karlheinz Grosse, Geschäftsführender Vorstand Theodorenstr. 13, 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 301367, Telefax: (0611) 9103154

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