Rentendiskussion: Privatvorsorge muss privat bleiben / Kein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge
(München) - Die UNION MITTELSTÄNDISCHER UNTERNEHMEN e.V. - UMU begrüßt grundsätzlich die Rentenreformpläne von Bundesarbeitsminister Riester. Durch den geplanten Einstieg in eine kapitalgedeckte zusätzliche private Altersvorsorge durch die Arbeitnehmer wird einer der zentralen Forderungen des Mittelstandes zur Sanierung des Systems der Gesetzlichen Rentenversicherung entsprochen.
Gleichzeitig begrüßen wir Maßnahmen, um die im internationalen Vergleich unterentwickelte Säule der betrieblichen Altersvorsorge auszubauen. Der von Minister Riester mit den Gewerkschaften diskutierte Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung, z.B. über eine Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung, lehnen wir allerdings ab. Diese Frage kann sehr wohl in den Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden, wie z.B. die Chemieindustrie dies bereits gezeigt hat. In Unternehmen, für die keine Tarifbindung existiert, soll diese Frage einzelvertraglich oder betrieblich geregelt werden - ein gesetzlicher Anspruch ist nicht notwendig. Eine Regelung auf freiwilliger Basis dagegen mit Anreizen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, z.B. durch Freistellung der umzuwandelnden Lohnbestandteile von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer ist eine wünschenswerte Variante und genauso effektiv.
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