Rentenanpassung 2000 ist nicht zu beanstanden
(Berlin) - Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Juli bestätigt die gemeinsame Auffassung von Bundesregierung, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), dass die Höhe der Rentenanpassung im Jahre 2000 ("Inflationsausgleich") nicht zu beanstanden ist. Die Rentnerinnen und Rentner haben bei der damaligen Rentenerhöhung umfassend das erhalten, was ihnen nach Gesetz und Recht zustand.
Soweit das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassungs-Verordnung aus formellen Gründen in Frage stellt, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Übereinstimmung mit den Bundesministerien der Justiz und des Innern die Rechtsförmlichkeit gemeinsam geprüft haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Rentenanpassungs-Verordnung 2000 rechtmäßig ist.
Im Übrigen entspricht die Rentenanpassungs-Verordnung 2000 in ihrem Eingangssatz allen bisherigen seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs VI im Jahre 1992 von der jetzigen und von der früheren Bundesregierung erlassenen Anpassungsverordnungen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
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