Rente/Private Altersvorsorge: Ob mit oder ohne Riester private Vorsorge bleibt unerlässlich
(Berlin) - Nicht zum ersten Mal führt eine wissenschaftliche Untersuchung zu Erkenntnissen, die jeden gesetzlich Rentenversicherten aufhorchen lassen sollten: Die gesetzlichen Rentenansprüche sind in vielen Fällen bei weitem nicht so hoch, wie der einzelne Versicherte vielleicht vermutet. Nach den Ergebnissen einer jetzt veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung unterschätzen zwei Drittel aller Deutschen ihre gesetzlichen Rentenansprüche, ein Viertel sogar um mehr als 50 Prozent. Dabei lassen sich die Rentenansprüche gegenwärtig in einer Überschlagsrechnung relativ einfach berechnen.
Für jedes Jahr, für das in der Vergangenheit auf ein durchschnittliches Gehalt (Durchschnitt aller Versicherten) Beiträge gezahlt wurden, erwirbt ein Versicherter einen monatlichen Rentenanspruch in Höhe von rund 25 Euro. Der Eckrentner, ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang zum Durchschnittsentgelt beschäftigt wurde, erhält demnach eine Monatsrente in Höhe von rund 1.125 Euro. Diese Spezies wird immer gerne im Zusammenhang mit der Rente zitiert, kommt in der Praxis allerdings immer seltener vor.
Führungskräfte zum Beispiel haben wegen ihrer längeren Ausbildungszeiten im Regelfall ein kürzeres Erwerbsleben. Auf Grund der Beitragsbemessungsgrenze wurde ihnen bislang maximal rund das 1,8-fache eines Durchschnittsgehalts auf dem Rentenkonto gut geschrieben. Wer also 30 Berufsjahre mit Einkommen an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze aufzuweisen hat, kann heute mit einer Monatsrente in Höhe von rund 1,8 mal 30 mal 25 Euro = 1.350 Euro rechnen, und dies auch nur im Falle eines abschlagsfreien Renteneintritts mit 65. Vor dem Hintergrund der geringen Inanspruchnahme der Riester-Förderung haben die jetzt von der Bertelsmann vorgelegten Zahlen für Aufsehen gesorgt und natürlich auch die Politik auf den Plan gerufen. Sozialministerin Ulla Schmidt hat bereits wieder die Forderung nach einer Pflichtvorsorge ins Spiel gebracht.
Die ULA hat immer darauf hingewiesen, dass speziell für Führungskräfte die ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge von ganz entscheidender Bedeutung ist, um sich im Alter lebensstandardsichernde Bezüge (bestehend aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Einkommen aus privater Vorsorge) zu sichern. Dabei ist die staatliche Förderung durch so genannte Riester-Verträge sicherlich eine interessante, beileibe aber nicht die einzige Option. Insbesondere im betrieblichen Bereich existieren mit Direktzusagen, zum Beispiel bei einer Speisung über Brutto- Umwandlung (Deferred Compensation), interessante Alternativen. Mit Deferred Compensation lässt sich bei einem höheren Maß an Flexibilität ein identischer steuerlicher Effekt erzielen, die Besteuerung im Alter ist durch Anwendung eines Vorsorgefreibetrags sogar günstiger.
Führungskräfte, die in derartige Modelle einbezogen sind, sollten daher erneut prüfen, ob ihre erwarteten Gesamtbezüge im Alter zur Lebensstandardsicherung ausreichen. Dies gilt umso mehr mit Blick auf die drohenden Einbußen, die sich für zahlreiche Betriebsrentenmodelle als Folge des so genannten Beitragssatzsicherungsgesetzes ergeben. Ergibt sich hier eine Lücke, so sollte man auch noch in fortgeschrittenem Alter dringend darüber nachdenken, sich ein weiteres kapitalgedecktes Standbein in der Altersvorsorge zu verschaffen. Ob mit oder ohne Riester, sollte man dann nach gründlicher Beratung nach eigenem Gusto entscheiden.
Die Studie im Internet: http://www.bertelsmannstiftung.de/press/item.cfm?lan=de&nId=691&aId=8297
Quelle und Kontaktadresse:
ULA Union der Leitenden Angestellten e.V.
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