Pressemitteilung |

Rente mit 63 - Klientelspolitik zu Lasten der nächsten Generationen

(Berlin) - Die abschlagfreie Rente mit 63, die der Bundestag am 22. Mai 2014 beschließen wird, lässt Erinnerungen wach werden. Die Verkürzung der Lebensarbeitszeit gehört seit jeher zum festen Bestand gewerkschaftlicher Forderungen. Bereits 1972 stimmten SPD und Union gemeinsam für die Einführung einer "flexiblen Altersgrenze", die unter bestimmten Bedingungen den Eintritt in den Ruhestand mit 63 Jahren ermöglichte. Das Projekt war ein voller Erfolg: 70 Prozent der Anspruchsberechtigten machten von der Möglichkeit Gebrauch, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Die Vision der "späten Freiheit" ohne Erwerbsarbeit und ohne materielle Not war damals so attraktiv wie heute. Dass die jüngere Generation dafür zahlen muss, hat dieser Vision bisher nicht geschadet.

Man sollte auch nicht vergessen, dass der vorgezogene Ruhestand zu den wichtigsten Instrumenten von Norbert Blüm gehörte, um in den achtziger Jahren die steigende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das Ergebnis war niederschmetternd: Die Zahl der Arbeitslosen stieg permanent weiter an, während die Erwerbstätigkeit der Älteren dramatisch abnahm. Zu einem Politikwechsel kam es erst mit der finanziellen Krise der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Wege in den vorgezogenen Ruhestand wurden nach und nach geschlossen. Außerdem beschloss die große Koalition im Jahr 2007 die schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67. Die Erwerbstätigkeit der Älteren ist seitdem wieder deutlich angestiegen.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre war für die Gewerkschaften eine bittere Niederlage auf dem Weg zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Die Mehrheit der Gesellschaft hatten sie dabei auf ihrer Seite. Bis heute sind zwei Drittel der Deutschen dafür, die "Rente mit 67" wieder abzuschaffen. Trotz der mit dem Vorruhestand gemachten Erfahrungen hat er an Attraktivität nichts eingebüßt, was für die SPD eine gute Ausgangslage ist, sich mit den Gewerkschaften wieder zu versöhnen. Außerdem tut sie mit der abschlagfreien Frührente etwas "Gutes" für die eigene Klientel.

Der sozialpolitische Ausgangspunkt für diese Wohltat ist die zusammen mit der Anhebung des Renteneintrittsalters im Jahr 2007 beschlossene abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie erstens das 65. Lebensjahr vollendet und zweitens eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren (sogenannte Wartezeit) erfüllt haben. Mit dem im Mai zu beschließenden Rentenpaket der Bundesregierung soll der Kreis der Bezugsberechtigten dieser besonderen Altersrente dadurch erweitert werden, dass das Lebensjahr auf 63 herabgesetzt und auf die Wartezeit auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden.

Von dieser Vergünstigung profitieren nicht der viel zitierte "Dachdecker mit dem kaputten Rücken", sondern in erster Linie die zur Klientel der Gewerkschaften gehörenden männlichen Facharbeiter und kaufmännischen Arbeitskräften der Jahrgänge 1951 bis 1963, die passable Renten zu erwarten haben und denen eine Weiterarbeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahr durchaus zugemutet werden kann. Die als Voraussetzung geforderten 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erfüllt mindestens ein Viertel eines Jahrgangs, weil neben Zeiten der Kindererziehung und Pflege auch Jahre der Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zählen.

Nach Meinung der verantwortlichen Bundesministerin Andrea Nahles wird damit eine "Gerechtigkeitslücke" geschlossen. Tatsächlich geht es aber um ein Sonderrecht für eine bestimmte Personengruppe, der man sich erkenntlich zeigen will. Solche Sonderrechte stellen Privilegien dar, wie man sie aus absolutistischen Staaten kennt. In freiheitlichen und auf dem Gedanken der Gleichheit beruhenden Verfassungen sind solche Privilegien ein Fremdkörper. Johann Gottfried Seume (1763 - 1810) hat sie deshalb zutreffend als "das Grab der Freiheit und Gerechtigkeit" bezeichnet. Man darf gespannt sein, ob die abschlagsfreie Rente mit 63 die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht bestehen wird.

In jedem Fall eignet sie sich als Auslöser für eine neue Frühverrentungswelle. Lutz Goebel, Präsident des Verbands "Die Familienunternehmen", warnt: "Die Rente mit 63 wirkt als Brandbeschleuniger des Fachkräftemangels. Frau Nahles klaut uns die Mitarbeiter und die CDU macht fröhlich mit." Nicht von der Hand zu weisen ist insbesondere die Befürchtung, dass aus der Rente mit 63 unversehens eine Rente mit 61 wird, wenn Arbeitnehmer zwei Jahre vor dem Rentenbeginn arbeitslos werden. Andrea Nahles will deshalb die Arbeitgeber verpflichten, bis zu zwei Jahren Sozialbeiträge zurückzuzahlen, um Frühverrentungen für die Arbeitgeber teuer zu machen. Demgegenüber sind Sozialpolitiker der Union der Meinung, dass eine Stichtagsregel, um die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu begrenzen, ein probates Mittel gegen Frühverrentungen sein könnte. Trotz dieser leisen Gegenstimmen aus dem Umfeld der Union steht doch die Frage, warum die CDU eine solche Klientelspolitik zu Lasten der nächsten Generationen mitträgt.

In dieser Debatte geht es nur noch um Schadensbegrenzung, nicht um die grundsätzliche Frage, ob die abschlagsfreie Rente mit 63 sinnvoll ist. Deshalb wird der Bundestag diese Rente in seiner Sitzung am 22. Mai mit großer Mehrheit beschließen. Damit bestätigt sich wieder das dem Sozialstaat inne wohnende eherne "Gesetz der wachsenden Staatsausgaben". Die Sozialpolitiker sehen sich in der permanenten Verpflichtung, tatsächliche oder vermeintliche Ungleichheiten in der Gesellschaft auszugleichen, auch wenn sie von der Politik selbst hervorgebracht sind. Die Folge ist eine sozialpolitische Eigendynamik, der sich keine Partei entziehen möchte und die keine Grenzen kennt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Arbeitgeber-Verband e.V. Pressestelle Schlüterstr. 4, 10625 Berlin Telefon: (030) 3186813, Fax: (030) 7874066

(cl)

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