Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Geschäftsstelle Mittelhessen

Rente mit 63 abschaffen und bessere Reha nötig

(Wetzlar. Gießen) - Im Februar 2024 waren in Mittelhessen circa 32.700 Personen arbeitslos, rund 270 mehr als im Vormonat. Regional sind rund 16.300 Stellen unbesetzt.

"Jedes Jahr verlassen über 16.000 Frührentner ohne Abschläge und rund 15.000 Erwerbsminderungsrentner den Arbeitsmarkt in Hessen vorzeitig - und fehlen mit ihrer langjährigen Erfahrung an allen Ecken und Enden. In Zeiten eines immer stärkeren Fachkräftemangels und immer größerer Finanzierungsprobleme des Sozialstaats können wir uns das schon lange nicht mehr leisten. Deshalb muss die generationenungerechte Rente mit 63 vom Bundesgesetzgeber schnellstmöglich abgeschafft werden. Zudem müssen Reha-Träger wie die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung durch frühere Reha-Maßnahmen chronische Erkrankungen erfolgreicher verhindern", erklärte Sascha Drechsel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Mittelhessen.

Krankenkassen und Rentenversicherung wüssten anhand ihrer Versicherten-Daten, wann eine Langzeiterkrankung vorliege und müssten frühzeitig und gezielt mit Reha-Maßnahmen intervenieren. "50 Prozent der Erwerbsminderungsrentner haben in den Jahren davor keine Reha-Maßnahme erhalten - unser ausgebautes, aber überkompliziertes Rehabilitationssystem macht hier keine gute Figur. Eine bessere Abstimmung und Vernetzung der zahlreichen Reha-Träger, auch hier in Mittelhessen, ist zwingend notwendig. Zudem sollten Reha-Kliniken und behandelnde Ärzte noch mehr vom Erfolgsmodell der stufenweisen Wiedereingliederung Gebrauch machen, um Arbeitnehmer nach einer Erkrankung, wo es geht, schrittweise ins Erwerbsleben zurückzuführen", so Drechsel.

"Aber auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sollten die neuen Chancen zur Rückkehr in Arbeit ergreifen. Sie können seit dem 1. Januar dieses Jahres ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt für sechs Monate erproben, ohne dass ihr Rentenanspruch in dieser Zeit gefährdet ist. Außerdem ist für einen Nebenjob neben einer Erwerbsminderungsrente die bisherige jährliche Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung auf gut 34.000 Euro und bei voller Erwerbsminderung auf gut 17.000 Euro deutlich gestiegen. Arbeit verhilft nicht nur zu mehr Geld im Portemonnaie, sondern ist auch sinnstiftend", sagte Drechsel.

Quelle und Kontaktadresse:
VhU-Geschäftsstelle Mittelhessen - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Elsa-Brandström-Str. 5, 35578 Wetzlar Telefon: (06441) 7008-0, Fax: ()

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