Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Reisewirtschaft fordert weitere Schutzmaßnahmen / Liquidität muss in den Unternehmen verbleiben - Beihilfen notwendig

(Berlin) - Durch die weltweiten politischen Entscheidungen der Regierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Damit kommen zwangsläufig auch Reiseverkehr und Tourismus fast vollständig zum Erliegen. Viele Länder haben Reise- und Einreisebeschränkungen ausgesprochen - darunter viele touristisch relevante Urlaubsländer. Die Reiseveranstalter sagen daher die Pauschalreisen in diese Ländern ab. Damit sind Stand heute Reisen ins Ausland de facto kaum mehr möglich, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Aufgrund der dynamischen Entwicklung von Covid-19 ist zu erwarten, dass weitere Länder Einreisebeschränkungen einführen und das Reisen weiter erschwert wird oder sogar zum Erliegen kommt.

"Durch die dynamische Verbreitung des Coronavirus gerät die gesamte Reisewirtschaft in eine nie dagewesene Krisensituation, die sie selbst nicht zu verantworten hat und die sie auch nicht durch eigene unternehmerische Entscheidungen beeinflussen kann", erläutert Norbert Fiebig, Präsident des DRV. Aus Sicht des Reiseverbandes ist es daher notwendig, dass die Politik - über die bereits getroffenen wirtschaftlichen Maßnahmen hinaus - einen Schutzschirm aufspannt.

Stornierungsregelungen unternehmens- und verbraucherschützend aussetzen - Gutschriften einführen
Durch die aktuell vermehrt notwendigen Absagen von Reisen kommt es bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einem außerordentlichen Liquiditätsbedarf, denn Kunden haben rechtlichen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung. "Die geltenden Stornoregelungen im deutschen Reiserecht sind für eine derartige Großkrise nicht geeignet", so Fiebig. "Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Provisionen für Reisebüros und die Stornokosten für Reiseveranstalter im Rahmen einer Beihilfe auszugleichen." Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden, müssen die sofortigen Rückzahlungen auf Grundlage der geltenden Stornoregeln umgehend unternehmens- und verbraucherschützend ausgesetzt oder durch Reisegutschriften ersetzt werden. Dafür benötigt die Reisewirtschaft die Unterstützung der Politik.

"Mit diesen Schritten kann die Liquidität in der gesamten Reisewirtschaft erhalten bleiben. Das schützt Verbraucher und Wirtschaft", ist der DRV-Präsident überzeugt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV) Pressestelle Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

NEWS TEILEN: