Reisesicherungsfonds bedeutet Verbraucherschutz / Der vzbv fordert vom zukünftigen Betreiber des Reisesicherungsfonds ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz
(Berlin) - Der vzbv setzt sich dafür ein, dass der neue Reisesicherungsfonds Pauschalreisende effektiv gegen die Insolvenz von Reiseanbietern absichert und zügig das Fondsvermögen aufbaut. Zukünftige Betreibergesellschaft des Reisesicherungsfonds sollte einen versicherungswirtschaftlichen Hintergrund und Erfahrung mit der Absicherung von Pauschalreiseanbietern haben
Der vzbv fordert: Alle Verbände als Gesellschafter des Reisesicherungsfonds ausschließen, die eine angemessene Absicherung bisher verhindert haben.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung vorgelegt, die die nähere Ausgestaltung und Kernprinzipien des neu zu schaffenden Reisesicherungsfonds regelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Verordnung im Grundsatz, denn Pauschalreisende erhalten künftig bei Insolvenzen zuverlässiger ihr Geld zurück. Gleichzeitig macht der vzbv deutlich, dass die Interessen der Branchenverbände strikt von der Geschäftsführung des Fonds getrennt werden müssen.
"Wir haben nicht vergessen, dass die Interessenvertreter der Reiseanbieter eine angemessene Absicherung der Kundengelder stets verhindert haben. Das hatte schwerwiegende Folgen für die Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz, die zum Teil bis heute ihrem Geld hinterherlaufen müssen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. "Dass solche Verbände Gesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds werden und den Schutz für Pauschalreisende nunmehr ausbauen wollen, würde eine komplette Umkehr ihrer bisherigen Agenda bedeuten. Ich habe ernste Zweifel, dass dies gelingen kann."
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