Reisekostenreform: CDH fordert Erhöhung der Verpflegungspauschalen
(Berlin) - Das Reisenkostenrecht soll vereinfacht werden. Dafür rief das Bundesfinanzministerium die Projektgruppe "ReiKoRef" ins Leben, die bereits verschiedene Vereinfachungsansätze erarbeitet hat. Mit Hilfe dieser Modelle sollen Bürokratieabbau, weitere Rechtssicherheit, eine vereinfachte Handhabbarkeit sowie eine Entlastung bei den Aufzeichnungs- und Nachweispflichten für alle Betroffenen erreicht werden.
Ein Schwerpunkt des Projekts betrifft u.a. die Verpflegungsmehraufwendungen. Verpflegungsmehraufwendungen sind zusätzliche Kosten, die entstehen, weil aus beruflichen Gründen keine so günstige Verpflegung wie zu Hause möglich ist. Für Handelsvertreter ist dieser Aspekt zweifelsohne besonders bedeutungsvoll, denn Geschäftsreisen stellen einen wesentlichen Bestandteil ihrer Vermittlungstätigkeit dar.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., Berlin grundsätzlich Änderungen, die Bürokratieabbau und eine Vereinfachung des Reisekostenrechts zum Ziel haben. Reisekostenabrechnungen erfordern gerade für den Mittelstand - und insbesondere für Handelsvermittlungen - einen hohen bürokratischen Aufwand.
Allerdings sieht die CDH bei den Ansätzen der ReiKoRef einen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Denn trotz Reform, sollen die Verpflegungspauschalen nicht automatisch an die Inflationsrate angepasst werden. Dies ist aber zwingend notwendig. Sind nämlich die geltenden Spesensätze seit 1996 bzw. der Euro-Umstellung nahezu unverändert. Dabei müsste doch gerade jetzt die Chance genutzt werden, die Vereinfachungen auch gerecht für die Betroffenen umzusetzen. Im Mittelpunkt der Reform dürfen nicht nur vordergründig fiskalneutrale Gestaltungen, sondern müssen auch echte Entlastungen stehen. Ein Modell, das die sich ständig steigernde Inflation mitberücksichtigt, ist schon seit Jahren überfällig.
Die CDH fordert deshalb, die Verpflegungspauschalen im Zuge der Neugestaltung des Reisekostenrechts endlich an die Preisentwicklung anzupassen, um so einen Schritt mehr in Richtung Steuergerechtigkeit zu gelangen.
Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH)
Claudia Mischon, Geschäftsführerin
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