Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Reinheitsgebot von Bier dokumentiert Qualitätsanspruch

(Berlin) - Qualität und Kennzeichnung von Lebensmitteln sind keine Erfindung der heutigen Zeit. So ist das Reinheitsgebot von Bier eines der klassischen Beispiele für Qualitätssicherung. Seit dem Jahre 1516 wird in Deutschland Bier nur aus den vier Zutaten Malz, Hopfen, Hefe und Wasser gebraut. Dies erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV) zum "Tag des Bieres" am 23. April. In einem derzeit schwierigen Markt werden die deutschen Bauern auch zukünftig Hopfen und Braugerste in Spitzenqualitäten für die Bierherstellung bereitstellen. 90 Prozent des deutschen Hopfens stammt aus Bayern. Die Hallertau zwischen München und Regensburg ist das größte Hopfenanbaugebiet der Welt. Strenge Qualitätsüberprüfung und -kontrolle sorgen für einen gleichbleibend hochwertigen Rohstoff.

Das deutsche Reinheitsgebot war 1987 Gegenstand eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes, der entschied, dass - meist ausländisches - Bier in Deutschland angeboten werden darf, das auch andere Zutaten enthält, Die deutsche Landwirtschaft hat gemeinsam mit den Brauern damals in einer großen Werbe- und Image-Kampagne für die Erhaltung des Reinheitsgebotes, für regionale Besonderheiten im globalisierten Markt, gekämpft und eine Allianz mit dem Verbraucher erreicht. Trotz des europäischen Richterspruchs ist der Marktanteil von Bier heute verschwindend gering, das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wird. Im Gegenteil, selbst große ausländische Brauereien brauen heute nicht nur für den deutschen Markt Bier nach dem Reinheitsgebot. Damit wird deutlich, dass mit Qualitätssicherung große Erfolge am Markt erreicht werden können, selbst auf einem von nur wenigen Unternehmen beherrschten Lebensmittelmarkt, betont der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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