Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Reinhardt: Spezifische ärztliche Interessen müssen auch künftig gewahrt werden

(Berlin) - "Das Urteil darf nicht dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in Kliniken verschlechtern", sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum sogenannten Tarifeinheitsgesetz. Die Karlsruher Richter haben das 2015 in Kraft getretene Gesetz in wesentlichen Teilen für verfassungsgemäß erklärt, aber den Gesetzgeber aufgefordert, entsprechende Korrekturen vorzunehmen, damit die Interessen von Angehörigen von Minderheitsgewerkschaften Berücksichtigung finden.

Daher komme es jetzt darauf an sicherzustellen, dass die spezifisch ärztlichen Interessen auch künftig in Tarifverträgen Berücksichtigung finden, so Reinhardt. "Ich erwarte vom Gesetzgeber, dass er ein faires und unbürokratisches Verfahren für einen Interessenausgleich vorsieht, das die Tariffreiheit nicht untergräbt."

Es sei angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen die Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahrzehnten steht, und auch mit Blick auf den sich jetzt bereits abzeichnenden Mangel an qualifiziertem ärztlichen Personal von immenser Bedeutung, die Arbeitsbedingungen an Kliniken attraktiv zu gestalten, erklärte Reinhardt. "Dazu gehören neben angemessenen Gehältern vor allem auch Arbeitsbedingungen, die den berechtigten Ansprüchen der Kolleginnen und Kollegen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, planbare Arbeitszeiten und eine gute Weiterbildung gerecht werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. Pressestelle Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin Telefon: (030) 2062080, Fax: (030) 20620829

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