Reiherbach-Immobilien: es kommt immer schlimmer
(Marburg) - Nach Monaten des Wartens und Bangens scheint nunmehr das letzte Fünkchen Hoffnung enttäuschter Reiherbach-Anleger, deren Guthaben aus Immobilien-Sparplänen zur Auszahlung anstehen, auf eine außergerichtliche Lösung verflogen zu sein. Nachdem ein Teil der schätzungsweise 2.000 Reiherbach-Kapitalanleger die VKK versucht hatte, sich organisiert gegen die Hinhaltetaktik des Unternehmens zu wehren, kommen nun immer mehr Details einer gigantischen Misswirtschaft zu Tage, gleichzeitig werden erste Betrugsvorwürfe laut.
Das haben die doch schon längst gewusst, keinen Cent werden wir zurückbekommen
! macht sich einer der Anleger Luft, der gerade ein weiteres freundliches Schreiben der Fa. Reiherbach bekommen hatte. Aus diesem ging hervor, dass man derzeit nicht in der Lage sei, fällige Guthaben auszuzahlen, da dies die Situation auf dem Immobilienmarkt nicht zuließe.
Die nüchternen Fakten sind: Reiherbach zahlt nicht - und macht auch keinen Hehl daraus, dass derzeit keine Gewinne aus dem Immobileinbestand zu erzielen sind. Nach aktuellen Erkenntnissen sollen neue Verkehrswertgutachten den Immobilienbestand sogar weiter abwerten. D. h. es findet nicht nur keine Wertschöpfung statt, sondern auch die einmal geschätzten Werte sind nicht mehr vorhanden, genauso wenig wie stille Reserven. Auch davon, dass die Fondsinitiatoren der Reiherbach KG systematisch Immobilien über Wert - zu wessen Vorteil auch immer - eingekauft hätten, ist unter wütenden Anlegern die Rede, entsprechende Strafanzeigen wegen des Verdachtes der Untreue sind nach Informationen der VKK bereits anhängig. Anlass genug auf jeden Fall für die ersten Zivilklagen, zuständig ist das Landgericht Kassel. Und schon ist Bewegung in der Sache, denn prompt nach Zustellung der Klagen sind nun anscheinend erstmals offene Forderungen beglichen worden.
Wohin das führen kann, ist jedem klar: Derzeit scheinen die unvermeidlichen Zahlungen an die ersten Kläger noch aus den laufenden Einnahmen aus den verschiedenen Immobilien-Sparplänen (die in den vergangenen Jahren vor allem in Hessen und Thüringen im großen Stil vertrieben wurden) beglichen werden zu können. Da sich inzwischen aber immer mehr Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen melden und mehr und mehr auch den Weg vor Gericht einschlagen, um die fälligen Auszahlungen einzutreiben, gerät das Unternehmen unter Druck und den zunehmenden Forderungen stehen lediglich die (abnehmenden?) Mittelzuflüsse aus der Neuakquise gegenüber.
Die Anleger sehen sich trotz berechtigter Ansprüche also somit in einem echten Dilemma: Treiben Sie ihre Forderung rigoros ein, sind sie vielleicht Mitauslöser einer Zahlungsunfähigkeit, die - in Verbindung mit entsprechenden Notverkäufen, um die erstrangigen Forderungen der Banken zu bedienen - für alle weiteren Anleger eine Katastrophe wäre. Gewährt der Anleger dem Unternehmen allerdings den gewünschten Aufschub, könnte es sein, dass andere an seiner Stelle den Kuchen teilen und er am Ende leer ausgeht.
Um sich mit anderen Reiherbach-Anlegern, Klägern sowie deren Rechtsvertretern austauschen zu können, hat die VKK eine entsprechende Interessengemeinschaft ins Leben gerufen. Hier sind in Kürze auch Details zu den bereits anhängigen Verfahren sowie die aktuellen Ergebnisse weiterer Recherchen in Erfahrung zu bringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e.V. (VKK)
Im Calderschen Grund 2, 35041 Marburg
Telefon: 0180/5060530-546, Telefax: 0180/5060530-130