Reha braucht Ausgleich für Corona-Schutzmaßnahmen
(Berlin) - Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet heute eine Anhörung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) statt. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) fordert, den Gesetzentwurf aktuell um einen finanziellen COVID-19-Ausgleich für Reha-Einrichtungen zu ergänzen. Der geltende Schutzschirm sichert vorübergehend die Liquidität der Einrichtungen, deckt aber keine zusätzlichen Kosten für Schutz- und Hygienemaßnahmen ab.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: "Auch in Reha-Einrichtungen gibt es umfangreiche Maßnahmen, um Patienten, Angehörige und das Personal vor einer Corona-Infektion zu schützen. Dazu zählen strenge Hygienevorschriften, Schutzausrüstung, geänderte Konzepte für Besuche und die Nutzung von Gruppenräumen sowie Speisesälen. Durch kleine Gruppengrößen, veränderte Abläufe beim Essen und zusätzliche Dokumentationspflichten steigt der Personalaufwand zudem deutlich an. Ein Schutz auf hohem Niveau ist in der Reha besonders wichtig, denn hier gibt es viele betagte, mehrfach erkrankte Patienten. Die hierzu notwendigen Maßnahmen wie zusätzliche Desinfektionsspender, Plexiglaswände und den höheren Personalaufwand müssen die Einrichtungen aus eigenen Mitteln finanzieren. Einen finanziellen Ausgleich erhalten die Reha-Einrichtungen dafür bisher nicht. Auch für die Testung der Patienten und Mitarbeiter müssen die Häuser selbst aufkommen."
Für präventive Testungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern kommen mittlerweile die Krankenkassen auf, sofern sie vom Gesundheitsamt veranlasst wurden. Für Reha-Einrichtungen gilt das nicht. Pflegeeinrichtungen bekommen zudem den Mehraufwand für Schutzausrüstung vollständig erstattet. Krankenhäuser können hierfür einen fallbezogenen Zuschlag geltend machen. Für die medizinische Rehabilitation gibt es hierfür bis heute keine Regelung.
Rümmelin weiter: "Wir dürfen die Reha bei der Pandemiebekämpfung nicht im Regen stehen lassen. Auch für Reha-Einrichtungen muss es einen finanziellen Ausgleich für die Maßnahmen zum Schutz von Patienten, Angehörigen und Personal geben. Dies kann ein pauschaler Zuschlag sein oder über eine verpflichtende Vereinbarung mit den Krankenkassen erfolgen. Die gesetzliche Grundlage dafür sollte nun zügig im vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen werden. Dort werden bereits andere Vergütungsfragen für die medizinische Rehabilitation geklärt. Für die Reha-Einrichtungen ist wichtig, jetzt schnell Klarheit zu bekommen."
Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)
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