Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Regulierung verteuert Leistungen im Internetbereich / VATM: Endkunden und Wettbewerber werden immer weiter belastet

(Köln/Berlin) - Erhebliche Verzerrungen auf den Telekommunikations- und Internetmärkten befürchten die im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) organisierten Telekommunikationsunternehmen durch die neueste Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Die DSL-Vorleistungspreise, die die Wettbewerber an die Telekom zu zahlen haben, werden erhöht. Leistungen, die bis vor kurzem noch im T-DSL-Endkundenpaket der Telekom enthalten waren, sollen nun den Wettbewerbern in Rechnung gestellt werden. Dies entschied die Behörde am 19. September 2003.

„Wir halten diese Tarifgenehmigung für eine unzulässige Preiserhöhung im Breitbandbereich und für regulierungspolitisch verfehlt. Sie droht nicht nur den gerade beginnenden Wettbewerb bei den breitbandigen Internetdiensten im Keim zu ersticken, sondern stellt auch eine verdeckte Preiserhöhung für den Endkunden dar. Dieser bekommt bei unveränderten Preisen weniger Leistung“, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Das Landgericht München hatte jüngst mit seinem Beschluss vom 13. August 2003 sogar die Wirksamkeit der in diesem Kontext von der DTAG angestrebten Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frage gestellt. „Gerade haben Unternehmen begonnen, der Deutschen Telekom im Breitbandbereich ernsthaft Konkurrenz zu machen. Mit dieser Entscheidung wird es den Unternehmen erschwert, eigene Produkte und Dienste, wie z.B. Flatrate-Tarife anzubieten“, führt
Jürgen Grützner weiter aus.

Der Trick der Telekom: Um die kundenfreundlichen und innovativen Angebote der Wettbewerber wirtschaftlich auszuhebeln, sollen Leistungen, die bisher Bestandteil des T-DSL Endkundenpaketes der Telekom waren, zukünftig durch die Wettbewerber bezahlt werden - und dies volumen- bzw. nutzungsabhängig.

Die Entscheidung reiht sich nahtlos ein in eine Kette von Beschlüssen, die die Position der Telekom zu Lasten der alternativen Anbieter stärken. Denn auch die kürzlich von der RegTP genehmigten neuen Tarife des Marktführers im Geschäfts- und Privatkundenbereich sind ein herber Rückschlag für die Entwicklung des Wettbewerbs. „Die RegTP hat es einmal mehr versäumt, konsistente Entgelte - wie auch wiederholt von EU-Kommission angemahnt - im deutschen Telekommunikationsmarkt durchzusetzen“, bedauert Jürgen Grützner.

Hintergrund
Deutschland nimmt im DSL-Bereich europaweit eine führende Position ein. Dabei ist es jedoch der Deutschen Telekom gelungen, mit etwa vier Millionen verkauften Anschlüssen ein neues Quasi-Monopol im DSL-Markt aufzubauen. Der Marktanteil der Deutschen Telekom liegt hier bei über 90%. Dies war vor allem möglich durch eine sehr aggressive Billigpreis-Strategie bei den Endkundenpreisen, die sie mit Genehmigung der RegTP realisieren konnte. Demgegenüber verlangt die Telekom für die Vorleistungsprodukte, die sie für die Wettbewerbsunternehmen bereitzustellen hat, unangemessen hohe Entgelte. Den Wettbewerbern ist eine vergleichbare Preisgestaltung nur unter Gefahr massiver Verluste möglich, da das Vorprodukt sich verteuert und nur noch mit einer zusätzlichen nutzungsabhängigen Preiskomponente eingekauft werden kann.

Alternative Betreiber von Internet-Kommunikationsnetzen und Internet Service Provider haben, um DSL-Kunden eigene Internet-Dienstleistungen anbieten zu können, den Zugang zu den T-DSL-Anschlüssen nachgefragt. Dabei wird der von den T-DSL-Nutzern generierte Verkehr von der Telekom innerhalb ihres Konzentrationsnetzes zusammengeführt und vor der Übergabe an den telekomeigenen Backbone auf das Netz eines alternativen Betreibers geleitet. Diese Leistung heißt T-DSL.ZISP (ZISP = Zuführung des Online-Datenverkehrs von T-DSL-Nutzern für Internet Service Provider mit eigener Internet Plattform). So sind die Wettbewerbsunternehmen in der Lage, eigene IP-basierte Infrastruktur-Leistungen über die bestehenden T-DSL-Anschlüsse anzubieten, die mit den Infrastruktur-Leistungen der Telekom in direkten Wettbewerb treten.

Gerade dieser Netz- bzw. Infrastrukturausbau ist seit langem ein wesentliches ordnungspolitisches Ziel der Wettbewerbspolitik der Bundesregierung. Bisher verlangte die Telekom von dem jeweiligen Netzbetreiber für die für eine bundesweite Abdeckung notwendigen 74 Zusammenschaltungspunkte bzw. die damit verbundenen Zugangsleitungen ein pauschales (bzw. nutzungsunabhängiges) Entgelt. Durch die Schaffung einer neuen Preiskomponente für Z-ISP und die nun erfolgte Genehmigung zusätzlicher nutzungsdauerabhängiger Entgelte durch die RegTP gelingt es der Telekom, auch in diesem Marktsegment den Wettbewerb auszuschalten, da die alternativen Anbieter mit einer signifikanten Erhöhung der Kosten belastet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538 Telefax: 030/50561539 Gst. Köln: Jürgen Grützner, Eva-Maria Ritter Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: 0221/37677-25 Telefax: 0221/37677-26 Pressekontakt VATM-Pressebüro Redaktionsbüro Kaiser Zugspitzweg 4 85375 Neufahrn Telefon: 08165/939770 Telefax: 08165/939772

NEWS TEILEN: