Pressemitteilung | k.A.

Regulierung muss Versorgungssicherheit gewährleisten / BGW: Investitionen in Netzinfrastruktur müssen sichergestellt sein

(Berlin) - Der Monitoringbericht der Bundesregierung zur Wettbewerbssituation im Gas- und Strommarkt liegt vor. Für die deutsche Gaswirtschaft begrüßte Manfred Scholle, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, dass „mit dem Monitoringbericht eine weitere Grundlage für eine sachliche Diskussion über die Gestaltung des deutschen Gasmarktes besteht.“ Auf Zustimmung stieß bei Scholle auch die Absicht, nur soviel Regulierung wie nötig und soviel Markt wie möglich vorzusehen, „bürokratisches Übermaß zu vermeiden“ und einvernehmliche Lösungen der Marktteilnehmer im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

„Unternehmerische Lösungen sollten immer Vorrang vor Regulierung haben. Das jüngste Beispiel in Nordamerika hat uns klar vor Augen geführt, was passiert, wenn eine Regulierung falsche Marktsignale setzt. In den Vereinigten Staaten ist dadurch ein deutlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden. Jede Regulierung muss eine Balance zwischen Wettbewerb und Versorgungssicherheit gewährleisten. Dies bedeutet insbesondere auch, dass für Unternehmen Freiräume und Anreize gegeben sein müssen, in den Aus- und Aufbau leistungsfähiger Infrastrukturen zu investieren und dass die Erhaltung der Unternehmenssubstanz sichergestellt werden muss.“

Scholle betonte, dass der BGW mit dem Bundeswirtschaftsministerium in einem intensiven und konstruktiven Dialog stehe: „Wir prüfen verschiedene Modelle, die den Netzzugang verbessern und in der Praxis auch umgesetzt werden können. Eine Reihe von Elementen, die in den Vorschlägen des Monitoringberichts enthalten sind – wie etwa die Möglichkeit zur Bündelung von Transportverträgen oder die Bildung von Bilanzkreisen – sind von der Gaswirtschaft bereits in den Verhandlungen zur Verbändevereinbarung angeboten worden.“

Zu den Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Regulierung für die Strom- und Gasmärkte künftig der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu übertragen, sagte Scholle, für die Gaswirtschaft sei wesentlich, dass ihre „Anforderungen an eine Regulierung“ berücksichtigt würden. Vor allem seien die Eigentumsrechte der Unternehmen an den Netzen von jeder Regulierungsbehörde ohne Wenn und Aber zu respektieren. Zudem seien die spezifischen Verhältnisse beim Erdgas im Unterschied zu anderen Bereichen wie etwa Strom, Telekommunikation oder Post in Betracht zu ziehen, so zum Beispiel die technischen Bedingungen für den Gastransport oder die Beschaffungssituation mit hoher Importabhängigkeit.

Zur Wettbewerbssituation im deutschen Gasmarkt stellte Scholle fest, dass es deutliche Indikatoren für einen funktionierenden Wettbewerb gebe: „Viele Industrie- und Gewerbekunden haben die Möglichkeit genutzt, ihre bestehenden Verträge nach zu verhandeln. Auch auf der Transportseite funktioniert der Wettbewerb. Die Zahl von Lieferantenwechseln wird durch rund 500 Durchleitungsverträge dokumentiert. Dies bedeutet eine Steigerung von etwa 150 Prozent gegenüber den Vorjahreszahlen. Darüber hinaus gibt es einen zunehmenden Leitungswettbewerb.“

Als Konsequenzen aus dem zunehmenden Wettbewerb hätten sich zudem neue Dienstleistungen und Angebote entwickelt, die wiederum den Wettbewerb weiter beförderten, sagte der BGW-Präsident: „Es haben sich so genannte Hubs gebildet, also virtuelle und physische Umschlagsplätze für Gas, in denen standardisierte Produkte gehandelt werden können. Zudem bieten viele Gasversorger bereits heute ihren Kunden auf kommerzieller Basis ein Transportmanagement aus einer Hand an. Auch Festpreisangebote seitens der Gasversorger gibt es immer häufiger."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/280410, Telefax: 030/28041520

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