Pressemitteilung | k.A.

Regulierung muss unternehmerische Spielräume erhalten / BGW: Bestehende Eigentumsrechte an Netzen sind nicht verhandelbar

(Berlin) - Die Eigentumsrechte der Unternehmen an den Netzen sind auch von einer Regulierungsbehörde ohne Wenn und Aber zu berücksichtigen, stellte der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zur Diskussion um die Ausgestaltung einer Regulierungsbehörde für den Energiemarkt fest. „Wer hieran rüttelt, beschädigt die Grundpfeiler der Marktwirtschaft“, sagte BGW-Präsident Manfred Scholle.

Insgesamt fordert der BGW die Bundesregierung dazu auf, so wenig wie möglich und nur so viel wie unbedingt nötig zu regulieren. „Eine Regulierung sollte sich allein auf jene Bereiche beschränken, wo sie aufgrund fehlender Wettbewerbslösungen notwendig ist. Wo bereits Wettbewerb stattfindet, ist eine Regulierung rechtlich und ordnungspolitisch abzulehnen“, sagte Scholle. „Dabei muss sie den Substanzerhalt der Unternehmen und den Auf- und Ausbau neuer Infrastrukturen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sicherstellen. Die Vorgaben einer Regulierungsbehörde müssen eine belastbare rechtliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen darstellen und damit Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleisten. Eine Regulierung darf auf keinen Fall zu zusätzlichen Kosten für Netzbetrieb, Gashandel und Verbraucher führen.“

Gleichzeitig müssen die spezifischen Verhältnisse beim Erdgas im Unterschied zu anderen Bereichen wie etwa Strom, Telekommunikation oder Post berücksichtigt werden. „Für Erdgas gelten völlig andere technische und strukturelle Voraussetzungen“, erklärte Scholle. „In einer Regulierung müssen sowohl die spezifisch technischen Bedingungen für den Gastransport berücksichtigt werden als auch die mit über 700 Gasversorgern ausgesprochen komplexe Struktur im deutschen Gasmarkt.“ Eine Regulierungsbehörde müsse deshalb das Know-how der deutschen Gasversorger nutzen. Es biete sich deshalb an, in einer Regulierung die Rahmenbedingungen zu übernehmen, die in den Verbändevereinbarungen Erdgas bereits festgehalten sind.

Wichtig sei für den BGW auch, dass eine Regulierungsbehörde möglichst schlank gehalten wird, damit es nicht zu einer „Überbürokratisierung und Interventionsspirale“ komme: „ Wie bisher auch müssen die Gasversorger in der Lage sein, unbehindert von bürokratischen Vorschriften marktnah, kundenorientiert und flexibel zu handeln.“ Der BGW fordert zudem, dass eine Regulierungsbehörde in Brüssel deutsche Interessen vertreten können muss, beispielsweise durch eine Teilnahme am Rat der Regulierer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. ( BGW ) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/280410, Telefax: 030/28041520

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