Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Regulierung Breitbandausbau: Investitionshemmnisse entschlossen beseitigen! / Neues Rechtsgutachten: Eckpunkte der Bundesnetzagentur unzureichend

(Berlin) - Der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur ist für Städte und Gemeinden in den Regionen von elementarer Bedeutung. Nach wie vor besteht ein deutliches Gefälle zwischen gut erschlossenen Ballungsgebieten und schlecht versorgten Kommunen in den ländlichen Regionen. Noch immer sind mehr als 1000 Städte und Gemeinden mit rund 2000 Ortschaften nicht an diese Zukunftsinfrastruktur angebunden.

"Wir brauchen schnell das flächendeckende Breitband in Deutschland, sonst verspielen wir die Chance auf Wachstum und 250.000 zusätzliche Arbeitsplätze", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute (12. Juni 2009) in Berlin. "Dafür brauchen wir dringend Planungssicherheit für Unternehmen, die in der Fläche investieren wollen".

Die Regulierung konzentriert sich derzeit zu sehr auf die sog. "Letzte Meile", um die sich die Wettbewerber in den Metropolregionen streiten. Im Gebiet der "Weißen Flecken" muss zunächst einmal die Netzstruktur aufgebaut werden, um Wettbewerb zu ermöglichen. Die jetzt vorgelegten neuen Eckpunkte der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch nicht geeignet, die bestehenden Investitionshemmnisse zu beseitigen.

Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Berliner Rechtswissenschaftlers und Telekommunikationsexperten Professor Dr. Christian Kirchner im Auftrag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Demnach stellen auch die neuen Regulierungsvorschläge nach wie vor zu sehr auf den Zugang zu einem bereits existierenden Netz ab. So sieht z. B. Eckpunkt 10 zwar vor, dass Investitionen durch "neue Tarifstrukturen" gefördert werden. Es bleibt aber dennoch bei dem alten Netzzugangsregime "auch für Trittbrettfahrer", die nur darauf warten, dass andere ein Netz aufbauen, auf dem sie dann billigere Leistungen anbieten können.

In Eckpunkt 3 unterstützt die BNetzA ein "geeignetes wettbewerbskonformes Kooperationsmodell" für die notwendigen Investitionen (Infrastruktursharing). Leider wird auch hier die Trittbrettfahrerproblematik nicht gelöst und keine Klarheit darüber geschaffen, wie diese Modelle auszugestalten sind, um mit dem Wettbewerbsrecht kompatibel zu sein.

In Eckpunkt 4 wird die Bedeutung längerer Regulierungsperioden betont, ohne allerdings den Vorschlag des DStGB aufzugreifen, hier eine Novellierung von § 35 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz vorzunehmen.

Der DStGB hält daher eine grundlegende Überarbeitung der Eckpunkte für dringend erforderlich.

Weitere Einzelheiten zur Bewertung der Eckpunkte der BNetzA enthält die angefügte Ausarbeitung von Prof. Dr. Kirchner.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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