Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Regulierer muss Zugangspreise zum breitbandigen Internet deutlich absenken / VATM: Einführung von Bitstream Access Produkten unverzüglich durchsetzen

(Berlin) - Bis Ende September 2004 muss die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über neue Vorleistungs-Preise der Deutschen Telekom entscheiden, die für alternative DSL-Angebote der Wettbewerber im Privatkundenmarkt ausschlaggebend sind. Angesichts der Forderung der DTAG, diese breitbandige Zugangsleistung „ZISP“ (Zuführung zum ISP) im bundesweiten DSL-Wettbewerb um mehr als 130 Prozent zu erhöhen, werden - so die Befürchtung des VATM – anhaltend überhöhte Entgelte in den Endkundenpreisen ihren Niederschlag finden und die Marktentwicklung in Deutschland nachhaltig abschwächen.

Ein Vergleich mit Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien und Großbritannien führt zu dem Ergebnis, dass die breitbandigen Zuführungsentgelte im Rahmen von „ZISP“ in Deutschland deutlich zu hoch sind. Dies wird unterstützt durch die seit der letzten Entgeltgenehmigung signifikant gestiegenen T-DSL-Kundenzahlen, die in stark von Größenvorteilen beeinflussten Industrien wie der Telekommunikation zu starken Effizienzgewinnen führen. „Um im europäischen Umfeld wettbewerbsfähig zu sein, muss die Regulierungsbehörde bei der Preisermittlung für ZISP statt der von der DTAG beantragten Preiserhöhung für die nutzungsabhängigen ZISP-Entgelte eine Senkung um mindestens 20 – 30 Prozent anordnen,“ erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die für die Wettbewerbsunternehmen in Deutschland unhaltbare Kostensituation. Dies erfordern der gesetzliche Maßstab der effizienten Leistungsbereitstellung beziehungsweise entsprechende Vergleichsmarktbetrachtungen.

Die DSL-Vorleistung „ZISP“ ist heute sowohl in Kombination mit T-DSL- als auch mit Resale-DSL-Anschlüssen das entscheidende und einzig verfügbare Zuführungsprodukt im bundesweiten DSL-Wettbewerb und seine Nutzung für alle Privatkunden-Anbieter, die auf DSL-Anschlüssen der DTAG aufsetzen, zwingend notwendig. „Da der Ex-Monopolist weiterhin darauf beharrt, freiwillig keine Alternative in Form weiterer Bitstream-Produkte anzubieten und zur Durchsetzung solcher Angebote voraussichtlich zeitintensive Regulierungs- und Gerichtsverfahren anstehen, behält „ZISP“ weiterhin seine weichenstellende Funktion für das Breitbandwachstum in Deutschland,“ erklärt Jürgen Grützner.

Der Verband appelliert darum eindringlich an den Regulierer, zu der konsequenten Regulierung der „ZISP“-Entgelte auch in Deutschland unverzüglich mit der Durchsetzung eines Bitstream-Access-Produktes zu beginnen. Im europäischen Ausland, unter anderen in Spanien, in England, in Frankreich - hier tritt die Telekom über die französische T-Online übrigens selbst als Nachfrager auf - , sowie in Italien, den Niederlanden und Belgien, ist der Bitstream Access schon seit Jahren verfügbar. Bitstream Access bietet alternativen Anbietern den Vorteil, über die vom jeweiligen Ex-Monopolisten betriebenen DSL-Leitungen den direkten Zugang zum Endkunden zu bekommen und eigene High-Speed-Internetdienste anzubieten. Ein Netzbetreiber stellt dabei breitbandige Übertragungskapazität zwischen dem Endkunden und einem definierten Übergabepunkt im Netz eines weiteren Anbieters bereit. Dieser kann dann den kompletten Bitstrom übernehmen und differenzierte Produkte mit eigener Wertschöpfung gegenüber dem direkten Endkunden generieren.

Da die seit September 2003 gültige Entgeltgenehmigung für das breitbandige DTAG-Vorleistungsprodukt „ZISP“ (Zuführung des Online-Datenverkehrs von T-DSL-Nutzern für Internet Service Provider mit eigener Internet Plattform) am 30.09.2004 ausläuft, muss die Regulierungsbehörde bis Ende September 2004 über die neuen Preisanträge der Deutschen Telekom entscheiden. Vor knapp einem Jahr hatte die RegTP der Telekom erstmals genehmigt, von den Wettbewerbsunternehmen zusätzlich zu festen monatlichen Beträgen für die Bereitstellung der Zusammenschaltung an den Übergabepunkten als zusätzliche Komponente auch nutzungsabhängige Entgelte zu verlangen, die in der Einheit „Euro pro 10Kbit/s“ tarifiert sind. Der aktuell geltende Preis beläuft sich auf Euro 0,6325 pro 10kbit/s. Für den Zeitraum ab dem 01.10.2004 will die Telekom sich nunmehr Euro 1,55 pro 10kbit/s genehmigen lassen, was einer Erhöhung um mehr als 130 Prozent entspricht.

Am 24. August 2004 findet die öffentliche Anhörung zur Entgeltgenehmigung für die breitbandige DTAG-Vorleistung „ZISP“ statt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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