Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Regulierer lehnt geplante 10 Cent Flatrate der Telekom ab / VATM begrüßt Einschreiten der Regulierungsbehörde zugunsten des Wettbewerbs

(Berlin) - Positiv haben die Wettbewerber auf die neueste Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) reagiert, den Antrag der Telekom zum Optionstarif „10 Cent“ abzulehnen. Grund für die Entscheidung ist nach der Feststellung der RegTP das erhebliche Risiko einer Kostenunterdeckung des beantragten Bündeltarifes. Für einen erhöhten Aufschlag auf die Grundgebühr von 4,22 € hätte ein Telefonat im Festnetz 10 Cent pro angefangener Stunde kosten sollen.

Durch das Angebot drohten erhebliche Wettbewerbsverzerrungen. Kundenfreundlichen Angeboten der Wettbewerber von Call-by-Call und Preselection bis hin zu Komplettanschlüssen bei City- und Regio-Carrierern wäre die wirtschaftliche Grundlage entzogen worden. „Es ist zu begrüßen, dass der Regulierer jetzt ein deutliches Signal gegen ein weiteres Ausufern von Bündeltarifen gesetzt hat. Die Tarife sind nicht nur wettbewerbsschädigend, sondern auch schlecht vorab kalkulierbar. Denn für viele Verbraucher rechnet sich der Tarif erst bei langen Gesprächen. Da die in der Realität häufigen kurzen Anrufe in der Kalkulation leicht vernachlässigt werden, hätte sich dieser Tarif schnell als Kostenfalle entpuppen können,“ so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Durch Anrufweiterschaltungen, Anrufbeantworter, kurze Fehlverbindungen werden die scheinbaren Vorteile billiger Stundentarife schnell wieder aufgezehrt. Hierauf hatten auch Tarifexperten und die Presse bereits mehrfach hingewiesen. „Wir bemühen uns seit langem um faire Abrechnungsmöglichkeiten, und die meisten Carrier haben auf kundenfreundliche Minuten-, zum Teil sogar Sekundentakte umgestellt. Damit wird nur das berechnet, was der Kunde auch tatsächlich verbraucht,“ meint Jürgen Grützner.

Immer wieder versuchte die DTAG in der Vergangenheit, sich durch die Bündelung von scheinbar günstigen Verbindungspreisen bei gleichzeitig erhöhten monatlichen Festentgelten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den günstigen Angeboten der Wettbewerber zu verschaffen.

„Wir rechnen auch in Zukunft noch mit einer ganzen Reihe von solchen werbewirksamen Lockangeboten. Wenn zukünftig nach dem neuen Telekommunikationsgesetz die Vorab-Kontrolle der Endkundenpreise weitgehend entfallen wird, muss der deutsche Regulierer noch konsequenter als bisher darauf achten, dass ein weiteres Ausufern von Bündeltarifen mit Blick auf eine kundenfreundliche Transparenz im Markt möglichst vermieden wird,“ fordert Jürgen Grützner.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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