Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Regulierer entscheidet über neue Interconnection-Tarife / VATM: Berechnungsmaßstäbe nicht zu Gunsten der DTAG ändern

(Berlin) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) befindet sich derzeit in der Entscheidungsphase über die neu festzusetzenden Interconnection-Entgelte. Das sind die Preise, die die Wettbewerbsunternehmen für die Zusammenschaltung ihrer Netze mit dem Netz der Telekom an diese zu entrichten haben. Die neuen Tarife werden die seit Anfang 2002 geltende Regelung, die auf Ende November 2003 befristet ist, ersetzen.

Mit ihrem Antrag, bewegt sich die Forderung der Telekom für die Tarifstufe I – also für Unternehmen mit 475 Zusammenschaltungspunkten– auf dem Niveau der derzeit gültigen Preise, während sie die Tarife der Stufe II – für Unternehmen, die ihr Netz an nur 23 Punkten mit dem der Telekom zusammenschalten – ab dem 01.07.2004 um ca. 10 Prozent erhöhen will.

Aus heutiger Sicht sind diese IC-Preise aufgrund der technischen Weiterentwicklung und der teilweise deutlich niedrigeren europäischen Vergleichspreise nach Einschätzung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) jedoch insgesamt zu hoch „Darum“, so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, „fordern wir die Regulierungsbehörde auf, auch bei der nun anstehenden Entgeltermittlung den Kostenmaßstab der effizienten Leistungsbereitstellung konsequent anzuwenden und die IC-Preise der bisher seitens der RegTP angewandten Vergleichsmarktmethodik entsprechend abzusenken. Ansonsten,“ befürchtet Grützner, „würde der DTAG letztlich bescheinigt, dass sie zu teuer verkaufen darf und ihr zusätzliche Mittel zufließen, die sie zusätzlich gegen den Wettbewerb einsetzen könnte.“

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Netzzusammenschaltung um das bedeutendste und am meisten genutzte Vorleistungsprodukt des Festnetzmarktes handelt, sind die IC-Entgelte für die alternativen Anbieter von größter wettbewerbspolitischer Bedeutung. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, in dem er als Maßstab für die Höhe der Preise „die Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung“ regulatorisch vorgegeben hat. An diesem Grundsatz hatte die RegTP auch ihre letzte Entscheidung vom 15. Oktober 2001, die auf einer Vergleichsmarktbetrachtung basierte festgemacht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

NEWS TEILEN: