Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

RegTP lässt weitere Wettbewerbsverzerrungen zu / VATM fordert strengere Kontrolle von immer undurchsichtigeren Bündeltarifen

(Berlin) - Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) bewertet die heutige Entscheidung der Regulierungsbehörde als einen herben Rückschlag für die weitere Entwicklung des Wettbewerbs. Ab sofort darf die Telekom neue Tarife anbieten, die in einem Fall z.B. an Wochenenden kostenloses Telefonieren ermöglichen. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, muss neben der ohnehin erhöhten Grundgebühr bei Analoganschlüssen auch eine zusätzliche monatliche Pauschale vom Kunden entrichtet werden.

Was auf den ersten Blick als günstiges Angebot erscheint, rechnet sich jedoch bei weitem nicht für alle Kunden, warnt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte darauf hingewiesen, dass auch die speziellen Wochenendtarife eine Mehrbelastung der Kunden durch die erhöhte Grundgebühr nicht ausgleichen könnten und daher die intensive Nutzung alternativer Anbieter empfohlen. Schlimmer noch: Die Monopolkommission hatte bereits bei 6 Mio. Kunden vor solchen wettbewerbsschädigenden Bündelangeboten gewarnt. Obwohl einstweilen nach Angaben der DTAG rund 11 Mio. Kunden immer komplexere Optionstarife nutzen und die DTAG bis heute die erforderlichen Vorprodukte nicht bereitstellen will, schreitet die RegTP nicht ein.

Um eine dauerhafte Schädigung des Marktes zu verhindern, hatte die RegTP die alten Tarife nur befristet genehmigt. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die RegTP nun eine Ausweitung der Bündeltarife zulässt, obwohl sie die alten Tarife aufgrund eigener Bedenken noch nicht einmal endgültig genehmigt hat, so Grützner weiter. Dabei ist das strategische Ziel der Telekom ganz offensichtlich, gegen Call-by-Call und Preselection ebenso vorzugehen wie gegen den kompletten Wechsel zu anderen Anbietern.

Optionstarife bzw. Bündelprodukte werden von der Telekom seit dem Jahr 2000 als klassisches Instrument zur Kundenbindung genutzt und von der RegTP seitdem trotz massiver Bedenken der Wettbewerbshüter regelmäßig verlängert. Sie können von den Wettbewerbsunternehmen nicht angeboten werden, weil sie aus mehreren Einzeldiensten zu einem Bündel von Diensten geschnürt werden, die als Vorprodukte für den Wettbewerb aber nicht zur Verfügung stehen.

Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar und nur insoweit konsistent als die RegTP die gleichen Fehler aus der Vergangenheit wiederholt, erklärt Jürgen Grützner. Um ein faires Angebot im Wettbewerb zu ermöglichen, müssen die entsprechenden Vorprodukte zu Verfügung stehen. Die Regulierungsbehörde selbst hat dies zwar grundsätzlich gefordert, im Falle der Bündelprodukte der DTAG aber nicht durchsetzen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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