Regionale Metallarbeitgeber: Forderung der IG Metall "unverträglich" / Tarifrunde 2018: Unternehmerverband ruft die Gewerkschaft dazu auf, Maß und Mitte bei der Tarifpolitik zu wahren
(Duisburg) - Als "unverträglich für die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in der Region" haben die heimischen Metallarbeitgeber die Forderungsempfehlung der Großen Tarifkommission der IG Metall NRW bezeichnet. Die Gewerkschaft fordert Einkommensverbesserungen in einem Korridor von um die 6 Prozent für die 700.000 Beschäftigten des größten Industriezweigs in NRW. Der Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Metall Ruhr-Niederrhein, Martin Jonetzko, forderte die IG Metall auf, die von "Maß und Mitte" geprägte Tarifpolitik des vergangenen Jahres fortzusetzen. "Da hat das Paket aus Kostenbelastung (2,45 Prozent), Laufzeit (21 Monate) und Flexibilität (Differenzierung für schwächere Unternehmen) für das Gros der Unternehmen gepasst", betonte Jonetzko. Vor diesem Hintergrund seien die Vorstellungen der IG Metall für die Tarifrunde 2018 "nicht akzeptabel und jenseits der betrieblichen Wirklichkeit".
Das Tarifniveau in der deutschen Metall- und Elektroindustrie habe sich seit 2006 um fast ein Drittel erhöht. Die Beschäftigten der Branche verdienten durchschnittlich rund 55.000 Euro im Jahr. Die Bewältigung der gerade in der hiesigen Region anhaltenden Investitionsschwäche und der "Jahrhundert-Herausforderung Digitalisierung" erforderten mehr denn je eine wettbewerbsorientierte Tarifpolitik. "Wir müssen den heimischen Industriestandort fit machen für diese Herausforderungen, statt ihn durch zu hohen Tarifforderungen zu gefährden", so Jonetzko. Das gelte gerade auch mit Blick auf die vielen politische und wirtschaftliche Risiken auf den Weltmärkten.
Hinsichtlich der Vorstellungen der IG Metall zur Neuregelung der Arbeitszeiten führt Jonetzko aus, dass für die Unternehmen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung eine unabdingbare Voraussetzung dafür sei, Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zuzugestehen. "Maßstab für die Arbeitszeitgestaltung müssen die betrieblichen Bedürfnisse sein. Die Unternehmen müssen sich nämlich tagtäglich in einem härter werdenden internationalen Wettbewerb behaupten", betont der Arbeitgeber-Vertreter. Eine Absage erteilt der Unternehmerverband der Forderung der Gewerkschaft, Lohnzuschüsse bei reduzierten Arbeitszeiten in bestimmten Fällen zu gewähren. Das verletze nicht nur das allgemein anerkannte Prinzip von Leistung und Gegenleistung, sondern sei auch ungerecht gegenüber jenen Arbeitnehmern, die nicht in den Genuss dieses Privilegs kommen würden. Die Metallarbeitgeber setzen auf eine Lösung, mit der die betrieblichen Erfordernisse der Unternehmen und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden kann.
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