Pressemitteilung | (BVR) Bundesverband Regie e.V.

Regieverband fordert ZDF zu fairen Vertragsbedingungen auf / Tarifverträge als Benchmark auch bei Auftragsproduktionen

(München) - Der BUNDESVERBAND DER FERNSEH- UND FILMREGISSEURE e.V. (BVR) hat das ZDF bisher vergeblich zu Verhandlungen über eine Gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 des Urheberrechtsgesetz für Auftragsproduktionen aufgefordert. Versuche, eine solche mit den Produzentenverbänden abzuschließen, waren bereits 2007 gescheitert, weil diese sich nach vierjähriger Verhandlung darauf zurückzogen, nicht über die notwendigen Rechte zu verfügen. Grund sei, dass sie diese regelmäßig an Sender übertragen müssen.

Der BVR hat nun beim OLG München den Antrag gestellt, mit dem ZDF eine Schlichtungsstelle nach § 36a UrhG durch gerichtliche Benennung eines unabhängigen Vorsitzenden einzurichten. Die Entscheidung darüber wird im Laufe des nächsten Monats erwartet.

Mittlerweile hat ZDF-Justitiar Prof. Carl-Eugen Eberle in der SZ v. 17.2. 2010 verlauten lassen, die öffentlich-rechtliche Anstalt könnte die tarifvertraglichen Regelungen für Eigenproduktionen als `benchmark´ auch für Auftragsproduktionen anwenden.

Eine solche Übertragung auf gleicher Augenhöhe tarifierter Vertrags- und Vergütungsbedingungen auf den bisher nur unzureichend geregelten Bereich der Auftragsproduktionen wäre - so BVR-Geschäftsführer Dr. Jürgen Kasten - ein Schritt in die richtige Richtung, um endlich auch in diesem Bereich einen fairen Vertragsrahmen definieren zu können. Allerdings müsste sich das ZDF tatsächlich bereit finden, dies rechtssicher zu vereinbaren.

Notwendig und überfällig ist das im übrigen auch aufgrund einer Protokollnotiz des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags. Hier werden die öffentlich-rechtlichen Anstalten von den Bundesländern aufgefordert, sich zu fairen terms of trades gegenüber Urhebern und Produzenten zu verpflichten. Eine Gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG ist dafür, so Dr. Kasten, das einzig verfügbare, rechtlich belastbare Instrument. Dass sich öffentlich-rechtliche Anstalten hierzu verweigern, widerspricht dem Geist des Urhebervertragsrechts ebenso wie dem Rundfunkstaatsvertrag.

Für den BUNDESVERBAND DER FERNSEH- UND FILMREGISSEURE, den Berufsverband von mehr als 700 Regisseuren und Regieassistenten, ist das nicht weiter hinnehmbar. Die Aufforderung, endlich faire Rahmenvertragsbedingungen zu vereinbaren, gilt im übrigen nicht nur dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern richtet sich natürlich auch an die privatwirtschaftlich organisierten Sender.

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband Regie e.V. Pressestelle Brienner Str. 52, 80333 München Telefon: (089) 34019109, Telefax: (089) 34019110

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